Das Überschwemmungsgebiet des Rheins,
rechtes Ufer von km 707,0 bis km 857,7 und linkes Ufer von km 711,2 bis km 865,5 im Regierungsbezirk Düsseldorf wird nach Maßgabe der gesetzlichen Regelungen festgesetzt.
Es betrifft die Flächen des Rheins im Bereich der Städte Dinslaken, Dormagen, Düsseldorf, Duisburg, Emmerich am Rhein, Kalkar, Kleve, Krefeld, Meerbusch, Monheim am Rhein, Neuss, Rees, Rheinberg, Voerde, Wesel und Xanten, die bei einem 100-jährlichen Hochwasserereignis überschwemmt oder durchflossen oder die für Hochwasserentlastung oder Rückhaltung beansprucht werden. Das Überschwemmungsgebiet wurde mithilfe von Berechnungsmodellen ermittelt. Hierfür wurden Daten aus der Hydrologie und Topografie zugrunde gelegt, die den Ist-Zustand des Gewässers und des Geländes abbilden.