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Weiss der Geier- was ist los Europa?

Schuldenkrise: EU schränkt Spekulationen gegen einzelne Mitgliedsstaaten massiv ein

Anleger sollen künftig nicht mehr gegen griechische Staatsanleihen oder die eines anderen EU-Landes spekulieren können. Zukünftig wird die Europäische Union deshalb ungedeckte Leerverkäufe einschränken und den Handel mit ungedeckten Kreditversicherungen verbieten. Nach monatelangem zähem Ringen einigten sich Parlament und Kommission mit der polnischen Ratspräsidentschaft auf einen Kompromiss.

Durch das neue Regelwerk sollen die hochspekulativen Finanzgeschäfte verhindert werden, die die aktuelle weltweite Finanzkrise ausgelöst und die Krise der Europäischen Union verstärkt haben. Die EU-Mitgliedstaaten hatten sich bis zum Schluss gegen Regelungen insbesondere bei den Kreditausfallversicherungen gesperrt. Erst im nächtlichen Verhandlungsmarathon vom 18. Oktober 2011 gelang es den Vertretern des Europaparlaments, diesen wichtigen Baustein zur Europäischen Finanzmarktregulierung durchzusetzen.

Doch worum geht es konkret? Bei den sogenannten „ungedeckten Leerverkäufen“ verkaufen Spekulanten Staatsanleihen, Währungen oder Aktien ohne die entsprechenden Produkte überhaupt zu besitzen – um sie hinterher zu einem günstigeren Preis einzukaufen. Das Finanzgeschäft ist nur dann gewinnbringend, wenn der Wert der verkauften Anleihen vor dem tatsächlichen Erwerb sinkt. Ungedeckte Leerverkäufe sind deshalb reine Spekulationsinstrumente, die in Krisenzeiten fatale Kettenreaktionen auslösen können, indem sie den Wertverfall der Staatsanleihen künstlich beschleunigen. Der nun ausgehandelte Kompromiss sieht vor, dass Leerverkäufe bis zum Ende des Handelstages mit den entsprechenden Wertpapieren unterlegt sein müssen. Geschieht dies nicht, drohen empfindliche Strafzahlungen. Außerdem wurden neue Transparenzregeln und ausführlichere Informationspflichten beschlossen.

Der zweite Baustein der neuen Verordnung betrifft Kreditausfallversicherungen. Diese dienen normalerweise dazu, den Ausfall von Staatsanleihen abzusichern – beispielsweise bei einer Staatspleite Griechenlands. Bis jetzt war es allerdings möglich Kreditversicherungen zu kaufen, ohne überhaupt einen Kredit vergeben zu haben. Sinkt die Bonität des Schuldner-Landes, greift die Kreditausfallversicherung ohne dass tatsächlich Staatsanleihen des Versicherungsnehmers entwertet wurden. Zusätzlich werden durch die rein zu spekulativen Zwecken abgeschlossenen Ausfallversicherungen die Kosten der Staatsanleihen unnötig in die Höhe getrieben und sorgen so zusätzlich für eine Entwertung der Anleihen. Um das Wetten gegen die Bonität der Mitgliedstaaten zu unterbinden, können Investoren zukünftig nur noch dann eine Kreditausfallversicherung für Staatsschulden kaufen, wenn sie tatsächlich Anleihen der betroffenen Länder besitzen.

Das nun beschlossene Regelwerk ist eine deutliche Verbesserung des Status Quo und ein wichtiger Baustein zur europäischen Finanzmarktregulierung. Die S&D-Fraktion hat in den Verhandlungen dafür gekämpft, Spekulanten so viele Türen wie möglich zu verschließen. Wir hätten uns daher gewünscht, dass die Verbote noch deutlicher und ohne Hintertüren ausfallen. Es ist bedauerlich, dass die Mitgliedstaaten den vollmundigen Ankündigungen bei internationalen Gipfeln wieder einmal wenig Taten folgen lassen wollten.

Ihr Jens Geier, MdEP

Quelle Eu/Brüssel

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