Sicherung mit Spätfolgen-Neues Therapiezentrum Oberhausen vorgestellt
Zum 1. Juli 2011 ist das Therapiezentrum für nach dem Therapieunterbringungsgesetz (ThUG) untergebrachte Menschen in der ehemaligen JVA-Oberhausen an die Direktorin des Landschaftsverbandes Rheinland (LVR) als untere staatliche Verwaltungsbehörde übergeben worden. Nun wurden das therapeutische Konzept und die Sicherheitsvorkehrungen sowie das Gebäude der Öffentlichkeit vorgestellt.
"Das Land NRW hat der LVR-Direktorin diese Aufgabe übertragen, weil der LVR in anderen therapeutisch ausgerichteten Feldern eine hohe Kompetenz besitzt: Der LVR ist kompetenter Anbieter psychiatrischer Versorgung in den LVR-Kliniken und im Maßregelvollzug bei psychisch kranken Straftätern", so die zuständige LVR-Dezernentin Martina Wenzel-Jankowski.
Im neuen Therapiezentrum Oberhausen(von links): Markus Brehmer, zuständiger LVR-Abteilungsleiter, LVR-Dezernentin Martina Wenzel-Jankowski und Klaus Lüder, LVR-Fachbereichleiter Maßregelvollzug. Bild Lohmann/LVR
Therapeutisches Konzept
Das therapeutische Konzept wurde durch die kommissarische therapeutische Leiterin, Psychologin Verena Peykan, entwickelt. Sie hat sich mit ihren bis zu 20 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern akribisch auf die Aufgaben und Anforderungen der ThUG-Einrichtung vorbereitet.
"Am Beginn jeder Behandlung steht eine ausführliche Anamnese. Da die Therapieeinrichtung in Oberhausen als Übergangslösung bis Ende 2012 dient, stehen neben der Diagnostik, vor allem auch Motivierung sowie die Behandlung der ehemaligen Sicherungsverwahrten im Vordergrund," fasste die 52-Jährige Peykan ihren Auftrag zusammen. "Die Rehabilitation sowie der Umgang mit Menschen, bei denen über längere Zeit keine therapeutischen Fortschritte erreicht wurden, wird eher in Anschlussunterbringungen an Bedeutung gewinnen," so Peykan weiter.
Bisher war die Psychologin im Maßregelvollzugsbereich der LVR-Klinik Bedburg-Hau tätig. Sie bringt aber auch Erfahrungen aus dem Strafvollzug mit: Unter anderem arbeitete sie von 1996 bis 2003 als Vollzugspsychologin in den Bereichen Diagnostik, Krisenintervention, Beratung und Therapie in der JVA Geldern.
Sicherheit
Höchste Ansprüche werden an die Sicherheit gestellt. So wurden neue Gitter aus Manganhartstahl angebracht und die Mauerkrone des Innenhofes auf 5,5 Meter erhöht. Die gesamte Einrichtung wurde mit einem Notrufsystem ausgestattet, ebenfalls wurde die Kamerabeobachtung erweitert. Das Gebäude verfügt über lediglich einen Zugang, die gesicherte Pforte, die gleichzeitig Sicherheitszentrale der Einrichtung ist. In ihr laufen Notrufsystem und Kameraüberwachung zusammen und wird in Krisenfällen der Kontakt nach außen zur Polizei und zur Feuerwehr sichergestellt. Die Kosten für die Umbaumaßnahmen belaufen sich auf rund 1,2 Millionen Euro.
Das Außengelände des Therapiezentrums Oberhausen. Gut zu sehen ist die neue Manganhartstahlvergitterung und die auf 5,50 m erhöhte Umfriedung. Bild: Lohmann / LVR
Unterschiede zum Strafvollzug
Die Einrichtung unterscheidet sich nach dem Umbau durchaus von einer Justizvollzugsanstalt, was sich alleine in den unterschiedliche Belegungszahlen ausdrückt: War das Gebäude zuvor für bis zu 80 Strafgefangene ausgelegt, werden dort zukünftig maximal 18 Menschen nach ThUG untergebracht sein. Jeweils zwei Zellen wurden zu einem Raum zusammengelegt und eine Abtrennung für Toilette und Waschbecken eingebaut. Zusätzlich wurden eine Gemeinschaftsküche sowie Räume für Therapie und Aufenthalt hergerichtet.
Beteiligung der Oberhausener Bevölkerung
Um die Oberhausener Bevölkerung möglichst stark zu beteiligen, wurde ein Beirat eingerichtet. Er berät die Verantwortlichen der Einrichtung in konzeptionellen und organisatorischen Fragen. Außerdem soll das Gremium die Leitung der Einrichtung unterstützen und das Verständnis sowie die Akzeptanz für die Aufgaben der Unterbringung in der Öffentlichkeit fördern. Die Mitglieder des Beirates können sich von den Verantwortlichen der Einrichtung über die Therapie- und Sicherheitskonzepte unterrichten lassen. Sie sind aber nicht an den Entscheidungen über therapeutische Konzepte für einzelne Untergebrachte beteiligt. Der Beirat tagt mindestens einmal im Vierteljahr, die Sitzungen sind in der Regel nichtöffentlich.
Das Therapieunterbringungsgesetz (ThUG)
Mit dem Therapieunterbringungsgesetz, welches Anfang des Jahres in Kraft getreten ist, hat der Bundesgesetzgeber eine neue Form der gerichtlich angeordneten Unterbringung geschaffen und die Länder im Rahmen des Föderalismussystems verpflichtet, die entsprechenden Einrichtungen für den Vollzug der Unterbringungen nach dem ThUG zu schaffen. Dieser Verpflichtung ist das Land Nordrhein-Westfalen nachgekommen und hat in der Zeit von Januar bis Ende Juni 2011, das Gebäude der ehemaligen Justizvollzugsanstalt für die Zwecke der Unterbringung nach dem ThUG baulich hergerichtet.
Auch wenn die Menschen, die nach dem ThUG untergebracht werden, nicht psychisch krank sind, sondern, wie es im ThUG heißt, psychisch gestört sind, so kann bei der Umsetzung des Therapieauftrages auf die Erfahrungen aus anderen Bereichen therapeutischen Arbeitens zurückgegriffen werden.
Der Landschaftsverband Rheinland (LVR) arbeitet als Kommunalverband mit rund 15.000 Beschäftigten für die etwa 9,6 Millionen Menschen im Rheinland.
Der LVR erfüllt rheinlandweit Aufgaben in der Behinderten- und Jugendhilfe, in der Psychiatrie und der Kultur. Er ist der größte Leistungsträger für Menschen mit Behinderungen in Deutschland, betreibt 41 Förderschulen, zehn Kliniken und drei Netze Heilpädagogischer Hilfen sowie elf Museen und vielfältige Kultureinrichtungen. Er engagiert sich für eine inklusive Gesellschaft in allen Lebensbereichen.
Der LVR lässt sich dabei von seinem Motto "Qualität für Menschen" leiten. Die 13 kreisfreien Städte, 12 Kreise und die StädteRegion Aachen im Rheinland sind die Mitgliedskörperschaften. Sie tragen und finanzieren den LVR, dessen Arbeit von der Landschaftsversammlung Rheinland mit 128 Mitgliedern aus den rheinischen Kommunen gestaltet wird.