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Schnelle Behandlung von gesetzlich versicherten Patientinnen und

Ministerin Steffens: Schnelle Behandlung von gesetzlich versicherten Patientinnen und
Patienten ist sicher zu stellen – Bundes­gesundheitsminister muss Versorgungsgesetz ändern
Das Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter teilt mit:
Im Grundsatz positiv bewertet die nordrhein-westfälische Gesundheits­ministerin Barbara Steffens die Ankündigung von Bundesgesundheits­ministers Daniel Bahr, sich laut Medienberichten für eine schnellere Terminvergabe für gesetzlich versicherte Patientinnen und Patienten bei Fachärztinnen und Fachärzten einsetzen zu wollen. Als einzige Idee zur Umsetzung den für die Versorgung zuständigen Ärztinnen und Ärzten mit Honorarkürzungen zu drohen, hält die Ministerin jedoch für den fal­schen Ansatz. „Es ist zwar gut, wenn auch der FDP-Minister endlich erkennt, dass das Versorgungsgesetz vor allem den Interessen der Pa­tientinnen und Patienten dienen muss", erklärte Steffens dazu in Düsseldorf. „Als Konsequenz muss das Gesetz aber geändert werden, sonst sind die Ankündigungen nur Drohgebärden zu Lasten der Versorgung von Patientinnen und Patienten", so die Ministe­rin weiter.

Nordrhein-Westfalen hatte sich bereits in den Verhandlungen der Län­der mit dem Bund, die vor der geplanten Novellierung des Versorgungs­gesetzes auf Initiative der Länder stattgefunden haben, für mehr Trans­parenz hinsichtlich der Behandlungszeiten für gesetzlich versicherten Patientinnen und Patienten (GKV-Patientinnen und -Patienten) einge­setzt. Steffens: „Die Wartezeiten für GKV-Patientinnen und -Patienten sind teilweise unzumutbar und gefährden deren Gesundheit." Dabei müsse jeweils im Detail betrachtet werden, ob die Gründe möglicher­weise im Zusammenhang mit unzureichenden Versorgungsstrukturen stehen. So seien Defizite beispielsweise in der psychotherapeutischen und geriatrischen/neurologischen Versorgung unübersehbar. Steffens sieht dringenden Korrekturbedarf bei der Bedarfsplanung. Da wo Ärztin­nen und Ärzte nicht ausreichend für die Versorgung der gesetzlich ver­sicherten Patientinnen und Patienten zur Verfügung stehen, was sich in unzumutbaren Wartezeiten äußert, solle Krankenkassen die Möglichkeit gegeben werden, selbst die zeitnahe Versorgung ihrer Versicherten zu organisieren. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung enthält bislang keinerlei Regelungen dazu, weshalb NRW das Anliegen über den Bun­desrat einbringen wird. Erste Gespräche mit den anderen Ländern dazu haben stattgefunden. „Das Versorgungsmanagement soll so gestärkt werden, dass die Sicherstellungsverpflichtung der Kassenärztlichen Vereinigung konkretisiert und es den Krankenkassen ermöglicht wird, eine Facharztbehandlung im Notfall auch im Krankenhaus zu organisie­ren", so die Ministerin. Zugleich müsse die Versorgungsplanung künftig nicht mehr zweigleisig, sondern unter Verschränkung von ambulanten und stationären Angeboten erfolgen - unter starker direkter Beteiligung der Länder.

Um die ambulante Versorgung hier in Nordrhein-Westfalen sicher zu stellen, appelliert die NRW-Gesundheitsministerin auch an den Bundes­gesundheitsminister, sich der Problematik der im Bundesvergleich stark divergierenden Ärztevergütung anzunehmen. „Es ist an der Zeit, dem Spruch ‚Gleiches Geld für gleiche Leistung' auch in diesem Punkt ge­recht zu werden", so die Ministerin. Deshalb müsse vor der mit dem Versorgungsgesetz beabsichtigten Regionalisierung der Honorare eine Vereinheitlichung der Vergütung erfolgen. Ärztinnen und Ärzte erhalten in Nordrhein-Westfalen eine geringere Vergütung als in anderen Bun­desländern. Dieser Standortnachteil zu Lasten der Patientinnen und Pa­tienten müsse beseitigt werden. Steffens: „Das muss auch das Ziel des Bundesgesundheitsministers mit nordrhein-westfälischen Wurzeln sein."

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