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Minister Kutschaty legt Strafverfolgungs­statistik vor: Weniger Verurteilungen, mehr Vermögen bei Kriminellen abgeschöpft

Justizminister Thomas Kutschaty hat in Düsseldorf die Strafverfolgungs­statistik Nordrhein-Westfalen 2010 vorgelegt.

Demnach sind im vergangenen Jahr in NRW 174.656 Personen wegen Vergehen oder Verbrechen verurteilt worden. Das ist der niedrigste Stand seit 2003. Im Vergleich zu 2009 wurden rund 4.300 Personen weniger verurteilt - ein Rückgang von 2,4 Prozent. Damit setzt sich der Trend der vergangenen Jahre fort.

Bei den jungen Altersgruppen ist die Zahl der Verurteilungen deutlich gesunken. Bei den Jugendlichen beträgt der Rückgang 6,9 Prozent, bei den Heranwachsenden 4,7 Prozent.

Die kriminalpolitisch bedeutsame Deliktsgruppe „Gewaltkriminalität“ weist einen leichten Rückgang auf. Im Vergleich zu 2009 verringerte sich die Zahl der Verurteilungen wegen Gewaltdelikten um 465 (minus 2,1 Prozent). Der Anteil an der Gesamtzahl aller Verurteilungen liegt damit aber unverändert bei 12,1 Prozent.

Noch deutlicher als bei den Gesamtzahlen fällt der Rückgang bei den Verurteilungen von Jugendlichen wegen Gewaltdelikten aus. Hier beläuft sich die Reduktion auf 9,0 Prozent und betrifft ebenfalls vor­nehmlich Körperverletzungsdelikte. Gegenüber 2009 wurden rund 430 Jugendliche weniger wegen Körperverletzungsdelikten verurteilt.

An der Spitze aller Deliktsgruppen stehen erneut die Betrugstaten - zu denen in der statistischen Einteilung auch Fälle der Unterschlagung, der Untreue und der Urkundenfälschung gerechnet werden - mit 26,2 Prozent aller Verurteilungen. Die Gruppe der Diebstahlsdelikte ist erst­mals an die zweite Stelle gerückt und macht nun 19,4 Prozent der Ver­urteilungen aus. Sie hat die noch vor Jahren größte Deliktsgruppe, die Straßenverkehrsdelikte, auf den dritten Platz verdrängt. Ihr Anteil beträgt nach einem erneuten Rückgang nun noch 18,9 Prozent. Die deutlichste Veränderung ist bei den Verurteilungen wegen Betäubungsmitteldelikten festzustellen. Die Verringerung im Vorjahresvergleich beträgt 9,9 Prozent.

„Eine effektive Kriminalitätsbekämpfung setzt aber nicht nur eine nach­drückliche Verfolgung und Ahndung der begangenen Straftaten voraus. Erforderlich ist ebenso, dass Straftätern die Vermögenswerte, die sie aus ihren Taten erlangt haben, entzogen werden", unterstrich Justiz­minister Kutschaty.

Demnach konnten im vergangenen Jahr Vermögenswerte in Höhe von mehr als 73,9 Millionen Euro von Straftätern abgeschöpft werden. Im Jahr 2009 lag der Abschöpfungsbetrag bei rund 34,8 Millionen Euro.
Die Verdoppelung der abgeschöpften Vermögenswerte im Jahr 2010 beruht insbesondere auf der Zunahme der Unternehmensgeldbußen - von 1,7 Millionen auf über 44,7 Millionen Euro. Diese Steigerung ist auf eine „Verbandsgeldbuße“ nach § 30 des Ordnungswidrigkeitengesetzes zurückzuführen, die 2010 in einem Steuerstrafverfahren der Staats­anwaltschaft Bochum in Höhe von über 44 Millionen Euro gegen eine Bank in Liechtenstein verhängt worden ist.

Der Justizminister sprach sich dafür aus, die Einführung eines spezifischen Unternehmensstrafrechts auch in Deutschland zu prüfen, wie es in Nachbarländern wie den Niederlanden, der Schweiz, Österreich oder Frankreich aber auch in Großbritannien und den USA existiere. Hierzu habe er im Ministerium das auf zwei Jahre angelegte Projekt „Vermögensabschöpfung und Sanktionenrecht“ gestartet. In Kürze werde es ein erstes Treffen mit Vertretern der gerichtlichen und staatsanwaltschaftlichen Praxis geben. „Gemeinsam werden wir erste Überlegungen zur Verbesserung der Vermögensabschöpfung in Nordrhein-Westfalen anstellen“, kündigte Minister Kutschaty an.

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