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Landtag in der Umstrukturierung- Wahlbezug.....

  • Schatten-Regelung des Landtages.....
  • hochgeladen von Wolf STAG

Gemäß Artikel 40 der nordrhein-westfälischen Landesverfassung hat sich heute im Landtag der Ständige Ausschuss konstituiert. Nach der Auflösung des Landtags
am 14. März 2012 hat der Ständige Ausschuss die Rechte der Volksvertretung bis zum Zusammentritt des neuen Landtags zu wahren. Das bedeutet, dass der Ausschuss gegenüber der Landesregierung den Anspruch auf Informationen wahrnehmen kann, um so seiner Kontrollfunktion gerecht werden zu können.

Zum Vorsitzenden des Ständigen Ausschusses wurde Landtagspräsident Eckhard
Uhlenberg gewählt. Er wird vertreten durch die 1. Vizepräsidentin Carina Gödecke.
Dem Ausschuss gehören die ordentlichen und die stellvertretenden Mitglieder des Ältestenrates an. An Abstimmungen dürfen höchstens 21 Mitglieder teilnehmen.

Die Mitglieder des Ständigen Ausschusses haben sich darauf verständigt, dass sich der
Landtag Nordrhein-Westfalen der 16. Wahlperiode am 31. Mai 2012 konstituieren wird.

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