myheimat.de setzt auf dieser Seite ggf. Cookies, um Ihren Besuch noch angenehmer zu gestalten. Mit der Nutzung der AMP-Seite stimmen Sie der Verwendung von notwendigen und funktionalen Cookies gemäß unserer Richtlinie zu. Sie befinden sich auf einer sogenannten AMP-Seite von myheimat.de, die für Mobilgeräte optimiert ist und möglicherweise nicht von unseren Servern, sondern direkt aus dem Zwischenspeicher von Drittanbietern, wie z.B. Google ausgeliefert wird. Bei Aufrufen aus dem Zwischenspeicher von Drittanbietern haben wir keinen Einfluss auf die Datenverarbeitung durch diese.

Weitere Informationen

Europa für Anfänger: Heute: Ausschuss der Regionen (AdR)

  • Comitee des REgiones-Brüssel
  • hochgeladen von Wolf STAG

Im institutionellen Gefüge der Europäischen Union vertritt der Ausschuss der Regionen (AdR) seit 1994 die Interessen der regionalen und lokalen Gebietskörperschaften. Er gründet sich auf die politische Erfahrung seiner 344 Mitglieder auf innerstaatlicher Ebene und ihre Sachkenntnis in regionalen und lokalen Fragen. Die Mitglieder leben und arbeiten als Mandatsträger "vor Ort" in ihren Regionen und Kommunen und kommen nur zu jährlich fünf Plenartagungen und einigen Sitzungen der insgesamt sechs Fachkommissionen des AdR in Brüssel zusammen. Darauf bezieht sich der Anspruch des AdR, die EU-Einrichtung mit der größten Bürgernähe zu sein.

Nordrhein-Westfalen mit seinen 18 Millionen Einwohnern wäre bei Eigenständigkeit der siebtgrößte Mitgliedstaat der EU. Im europäischen Sinne aber ist unser Land eine der nahezu 300 Regionen.

Der Ausschuss der Regionen nimmt über das so genannte "Konsultationsverfahren" am Rechtsetzungsprozess der Europäischen Union teil, d.h. die Kommission, der Rat und das Europäische Parlament sind in einer Reihe von wichtigen Politikbereichen verpflichtet, eine Stellungnahme des AdR zu ihren Vorhaben einzuholen, wenn die Interessen der Regionen (das sind in Deutschland die Bundesländer) und lokalen Gebietskörperschaften (Gemeinden, Städte, Kreise und ihre Verbände) berührt werden. Der Ausschuss der Regionen kann aber auch von sich aus tätig werden. Dann gibt er eine "Initiativ-Stellungnahme" ab.

Der Ausschuss der Regionen ist auch einer der Hüter des Subsidiaritätsprinzips. Dieses bestimmt, dass die Europäische Union nur dann eine Regelungsbefugnis hat, wenn die nationalen, regionalen und lokalen Gebietskörperschaften nicht selbst dazu in der Lage sind.

Der Vertrag von Lissabon, der im Dezember 2009 in Kraft getreten ist, erweitert die Kompetenzen des Ausschusses der Regionen. Danach steht ihm u.a. ein Klagerecht beim Europäischen Gerichtshof zu für den Fall, dass das Subsidiaritätsprinzip verletzt wird. Oder wenn er sich in seinen eigenen Rechten verletzt sieht.

Nordrhein-Westfalen nutzt Einflussmöglichkeit auf Europa

Europaministerin Dr. Angelica Schwall-Düren koordiniert für die Landesregierung die Einwirkungsmöglichkeiten des Landes auf den EU-Rechtssetzungsprozess über den AdR. Sie will dieses Instrument intensivieren.
In der laufenden Mandatsperiode hat Nordrhein-Westfalen ein Mitglied im Ausschuss der Regionen: Werner Jostmeier MdL, Vorsitzender des Europaausschusses im Landtag, nimmt das Mandat für die Landesregierung wahr. Sein Stellvertreter ist Dietmar Brockes MdL, der durch den Landtag mandatiert ist.

  • Comitee des REgiones-Brüssel
  • hochgeladen von Wolf STAG
  • Bild 1 / 2

Weitere Beiträge zu den Themen

NRWKarim BergfeldLandesvertretungEUROGATEAusschuss der Regionen (AdR)NETZ-WERK

Kommentare

Beteiligen Sie sich!

Es gibt noch keine Kommentare. Um zu kommentieren, öffnen Sie den Artikel auf unserer Webseite.

Zur Webseite

Themen der Woche

Weihnachten

Meistgelesene Beiträge