Anhörung zur Restrukturierung der WestLB
Der Gesetzentwurf der Landesregierung zur Restrukturierung der WestLB AG ist Thema einer Anhörung von Sachverständigen im Haushalts- und Finanzausschuss (Vorsitz Christian Möbius, CDU) am Donnerstag, 14. Juni 2012:
Der Gesetzentwurf, in erster Lesung vom Landtag NRW am 5. Juni beraten und an den Haushalts- und Finanzausschuss überwiesen, ist erforderlich zur Umsetzung der Eckpunktevereinbarung und zur Einhaltung der Vorgaben aus dem Beschluss der Europäischen Kommission vom 20. Dezember 2011. Es enthält die notwendigen Ermächtigungsgrundlagen für die vom Land einzugehenden Verpflichtungen. Damit verbunden ist eine unmittelbare Zahlungsverpflichtung des Landes NRW in Höhe von 1 Milliarde Euro, die bis zum 30. Juni 2012 zu erfüllen ist.
Die Eckpunktevereinbarung regelt die Verantwortlichkeiten im Zusammenhang mit der Restrukturierung der WestLB AG und sieht eine Aufteilung der Bank vor. Danach geht das Verbundbankportfolio in die Verantwortung der Sparkassen-Finanzgruppe über, die verbleibenden Portfolien werden auf die Erste Abwicklungsanstalt übertragen, das Land übernimmt die Verantwortung für das restliche Unternehmen, das als sog. Service- und Portfoliomanagement-Bank fortgeführt werden soll.
Mit den folgenden Fragen werden sich die Experten u.a. in der Anhörung auseinandersetzen:
Welche Auswirkungen ergeben sich aus der Bereitstellung von 1 Milliarde Euro zum 30. Juni 2012 auf den Landeshaushalt bzw. auf das Ziel, im Jahr 2020 die Schuldenbremse einzuhalten?
Wie kann die Landesregierung sicherstellen, dass diese Arbeitsplätze am Finanzplatz Düsseldorf erhalten bleiben? Gelingt dies nicht, welche Kosten kämen dadurch auf das Land zu?
Ist die vorgesehene Aufteilung der Lasten zwischen den Eigentümern Land und Sparkassen fair in dem Sinne, dass sie nicht unangemessen zu Lasten der Steuerzahler in NRW geht?
Wie schätzen Sie das Risiko ein, dass es tatsächlich zu einer zusätzlichen Belastung des nordrhein-westfälischen Steuerzahlers kommt?
Wäre dies mit den Auflagen der EU-Kommission zu VEREINBAREN: