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Amtsakt zur Neuregelung der B224/A52- Gladbeck

Ratbürgerentscheid zur A52 in Gladbeck: Antrag der Bottroper Grünen für den Bottroper Ratsausschusses für Stadtplanung und Umweltschutz

26.03.2012. Die Grünen. Ulrich Schnirch

“”Wir beantragen hiermit, den Tagesordnungspunkt Auswirkungen des Ratsbürgerentscheids der Stadt Gladbeck am 25.03.2012 zur Transitautobahn A 52 auf den „Bottroper Abschnitt“ der Bundesstraße B 224

auf die Tagesordnung der nächsten Sitzungen des Ratsausschusses für Stadtplanung und Umweltschutz (Dringlichkeit!) sowie der Bezirksvertretung Bottrop-Süd zu setzen.

Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung wird vor dem Hintergrund des Ratsbürgerentscheids der Stadt Gladbeck am 25.03.2012 beauftragt,

(1.) eine unverzügliche Aufhebung der Veränderungssperre bzw. eine Einstellung des (noch laufenden) Planfeststellungsverfahrens zur Transitautobahn A 52 auf dem „Bottroper Abschnitt“ anzustreben.

(2.) begleitend Lösungsvorschläge entlang des „Bottroper Abschnitts“ der B 224 für eine – möglichst kurzfristige – Lärm- und Schadstoffminderung und eine Begrünung nach den Baumfällungen in Welheim sowie zur nachhaltigen Vermeidung der Gewerbeflächenausweisung im Kraneburger Feld zu entwickeln.

Begründung:

Dem Neubau der Bundesstraße B 224 zur Transitautobahn A 52 im nördlichen Ruhrgebiet ist am Sonntag, 25.03.2012, durch die Bevölkerung mit deutlicher Mehrheit eine klare Absage erteilt worden.

Der vom Rat unserer Nachbarstadt Gladbeck am 12.01.2012 initiierte Ratsbürgerentscheid über den langjährigen Bau der Transitautobahn A 52 erbrachte eine klare Ablehnung (12.991 Stimmberechtigte votierten dagegen, lediglich 10.255 Stimmberechtigte dafür; das erforderliche Quorum von 8.731 abgegebenen gültigen Stimmen für eine Rechtsgültigkeit des Bürgerentscheides wurde deutlich übertroffen!). Im Kern wurde die am 19.12.2012 öffentlich vorgestellte Fragestellung klar verneint, ob die Stadt Gladbeck zwei Millionen Euro zu einem 1,5 Kilometer langen Tunneldeckel beisteuern soll.

Der Bund bzw. das Bundesverkehrsministerium als Auftraggeber der langjährigen Baumaßnahme, und das Land Nordrhein-Westfalen haben seit der Vorstellung des „Gladbecker Kompromissvorschlages“ am 19.12.2012 wiederholt verbindlich zugesichert, im Respekt gegenüber der Entscheidung der Stimmberechtigten alle Planungen für einen Bau der Transitautobahn A 52 auf der Trasse der heutigen Bundesstraße B 224 zwischen der Anschlussstelle A 42 in Essen und Gladbeck bzw. Gelsenkirchen nach einem ablehnenden Votum vollständig zu stoppen.

Damit steht nun fest: Die A-52-Pläne für den „Bottroper Abschnitt“, die keinen eigenen Verkehrswert entfalten, können nicht nur „in der Schublade verschwinden“, sondern es wird keinen Bau der Transitautobahn A 52 durch das nördliche Ruhrgebiet geben!

Wir beantragen daher nähere Informationen zum aktuellen Sachstand und das weitere Verfahren aus Sicht der Stadtverwaltung Bottrop und des Landesbetriebs Straßenbau NRW. Das – voreilig – für den „Bottroper Abschnitt“ vorangetriebene Planfeststellungsverfahren und die damit verbundene Veränderungssperre verhindert eine Lösung der bestehenden Lärm- und Umweltprobleme im Bottroper Süden (z. B. durch „Flüsterasphalt“ oder Einbeziehung der B 224 in die „Umweltzone“). Spätestens seit der Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Umweltschutz am 01.02.2008 steht fest, dass die bestehende LUQS-Messstation in Bottrop-Welheim keine Rückschlüsse auf die von der B 224 erzeugten lufthygienischen Belastungen erlaubt.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Ulrich Schnirch

(Sprecher im Ausschuss f. Stadtplanung u. Umweltschutz, Bezirksvertreter Bottrop-Süd)”"

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