myheimat.de setzt auf dieser Seite ggf. Cookies, um Ihren Besuch noch angenehmer zu gestalten. Mit der Nutzung der AMP-Seite stimmen Sie der Verwendung von notwendigen und funktionalen Cookies gemäß unserer Richtlinie zu. Sie befinden sich auf einer sogenannten AMP-Seite von myheimat.de, die für Mobilgeräte optimiert ist und möglicherweise nicht von unseren Servern, sondern direkt aus dem Zwischenspeicher von Drittanbietern, wie z.B. Google ausgeliefert wird. Bei Aufrufen aus dem Zwischenspeicher von Drittanbietern haben wir keinen Einfluss auf die Datenverarbeitung durch diese.

Weitere Informationen

Luftballons aufblasen wird nicht verboten

  • Luftballons fliegen gen Himmel. Kinder unter acht Jahren dürfen weiter Luftballons aufblasen-newsline2022
  • hochgeladen von Wolf STAG

BRÜSSEL/Düsseldorf. Kinder unter acht Jahren dürfen weiterhin ohne Aufsicht von Erwachsenen Luftballons aufblasen - das hat die EU-Kommission klargestellt. Anderslautende Medienberichte seien falsch, erklärte die Brüsseler Behörde am Freitag
und fügte hinzu: «Die EU verbietet Kindern NICHT das Aufblasen von Ballons.»
Eine neue Richtlinie für die Sicherheit von Spielzeug aus dem Sommer nehme lediglich eine seit 1998 geltende Bestimmung wieder auf: Danach müssen Latex-Ballons die Warnung tragen, dass Kinder jünger als acht Jahre unaufgeblasene oder kaputte Ballons verschlucken und daran ersticken können.

Die Aufsicht von Erwachsenen werde daher empfohlen.

Weitere Beiträge zu den Themen

Luftballons fliegen gen HimmelVerbraucherinformationNETZ-WERK

Kommentare

Beteiligen Sie sich!

Es gibt noch keine Kommentare. Um zu kommentieren, öffnen Sie den Artikel auf unserer Webseite.

Zur Webseite

Themen der Woche

Weihnachten

Meistgelesene Beiträge