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Alter ohne Grenzen- Bürgersprechstunden zum Betreuungsrecht: Damit Familien entscheidungsfähig bleiben.

Was passiert eigentlich, wenn die rechtliche Handlungsfähigkeit durch Unfall, Krankheit oder Behinderung eingeschränkt wird? Stimmt es, dass Familienangehörige gar nicht automatisch für die rechtliche Vertretung zuständig sind? Wie kann eine Vertrauensperson die Rechte anderer wahrnehmen? Wer entscheidet und wer hilft im Akutfall? Und wie kann ich Vorsorge treffen?

Wenn ein Mensch z.B. durch Unfall oder Krankheit zum Betreuungsfall wird, gilt es, seine Interessen bestmöglich zu vertreten. Mit dieser Aufgabe sind im gesundheitlichen Notfall allerdings nicht, wie häufig vermutet, automatisch die Angehörigen betraut. Daher sollte jeder Bürger die rechtliche Vertretung nach Unfall oder Krankheit schon in gesunden Zeiten regeln. Bei der so genannten „Vorsorgevollmacht“ sind aber wichtige Aspekte und Besonderheiten zu beachten.

Allein in NRW stehen fast 250.000 Menschen aufgrund einer Behinderung, nach einem Unfall oder Krankheit unter rechtlicher Betreuung. Diese Zahl ist in den letzten Jahren weiter gestiegen. Deshalb bietet Nordrhein-Westfalen direkt gemeinsam mit dem nordrhein-westfälischen Justizministerium Bürgersprechstunden an: Experten beantworten an jedem ersten Donnerstag im Monat alle Fragen zum Betreuungsrecht. Der nächste Termin ist der

6. Dezember 2012

In der Zeit von 15:00 Uhr bis 16:30 Uhr können per Telefon unter 0180 3 100 212 (9 ct/Min aus dem deutschen Festnetz, Mobilfunk max. 0,42 €/Minute) alle Fragen direkt an die Experten gestellt werden. Das Justizministerium bietet zudem eine Broschüre zum Thema an: "Was Sie über das Betreuungsrecht wissen sollten". Die aktuelle Broschüre kann bequem über unseren BroschürenService heruntergeladen werden.

Weitere nützliche Informationen und das Muster einer Vorsorgevollmacht finden Sie unter www.justiz.nrw.de

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