Urlaubsreif und gut gesichert
Wer im Urlaub im Ausland erkrankt, legt beim Arzt oder im Krankenhaus seine Krankenversichertenkarte vor. Auf ihrer Rückseite ist die Europäische Krankenversicherungskarte integriert. Darüber werden die medizinischen Leistungen dann abgerechnet.
Ist auf der Rückseite noch keine Europäische Krankenversicherungskarte, sollte man spätestens zwei Wochen vor Reiseantritt am gebührenfreien Service-Telefon der Knappschaft unter 08000 200 501 eine neue Krankenversicherungskarte bestellen. Darüber informiert „tag“, das Kundenmagazin der Knappschaft, in der aktuellen Ausgabe.
„Die Europäische Krankenversicherungskarte ist in allen Staaten der EU- und des Europäischen Wirtschaftsraums, aber auch in Kroatien und Mazedonien, gültig. Neu hinzugekommen ist Serbien, auch hier kann sie eingesetzt werden. Für Reisen nach Bosnien-Herzegowina, Montenegro, Tunesien und in die Türkei bekommt man in allen Geschäftsstellen der Knappschaft einen Nachweis über die Krankenversicherung“, erklärt Friedrich Stodt von der Knappschaft in Bochum.
Wer trotzdem die Arztrechnung oder die Medikamente im Ausland selbst bezahlen muss, kann nach dem Urlaub die Rechnung bei der zuständigen Geschäftsstelle der Knappschaft einreichen und bekommt die Kosten erstattet. Da zwischen Rechnungssumme und vorgeschriebenem Erstattungsbetrag meist eine erhebliche Differenz besteht, empfiehlt die Knappschaft, vor jeder Auslandsreise eine private Auslandsreisekostenversicherung abzuschließen.
Mehr Informationen dazu am kostenlosen Service-Telefon der Knappschaft unter 08000 200 501.