Die Ostseestrände gehören über Ostern den Möwen!
Mecklenburg-Vorpommern verbietet nicht nur den Auswärtigen, sondern auch den Einheimischen die Strände an den beliebten Badeorten an der Ostsee über die Osterfeiertage aufzusuchen. Was machen denn nun die vielen Hamburger und Berliner, die ihren 2. Wohnsitz an der Ostseeküste beziehen wollten?
Wohl nicht nur da.