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Bundesrat stimmt Finanzhilfen für Krankenhäuser zu

Der Bundesrat hat heute dem Gesetz zur Einführung eines pauschalierenden Entgeltsystems für psychiatrische und psychosomatische Einrichtungen (Psych-Entgeltgesetz) zugestimmt. Gesundheitsminister Daniel Bahr zeigte sich

zufrieden: „Es ist gut, dass die Länder auf einen Vermittlungsausschuss verzichten und das Psych-Entgeltgesetz nun kommt. Damit können die darin vorgesehen Finanzhilfen im Umfang von 280 Mio. Euro noch in diesem Jahr an die Krankenhäuser fließen. Außerdem wird die Grundlohnrate als Obergrenze für den Preisanstieg von Krankenhausleistungen erstmals abgelöst. Künftig können die Krankenhäuser durch einen anteiligen Orientierungswert ihre tatsächliche Kostenentwicklung bei Verhandlungen besser berücksichtigen. Das ist für die Krankenhäuser eine wegweisende Entscheidung und der Ausstieg aus der starren Budgetierung durch die Grundlohnbindung.“

Mit dem Psych-Entgeltgesetz wird schrittweise ein pauschalierendes und leistungsorientierten Entgeltsystems für die voll- und teilstationären Leistungen psychiatrischer und psychosomatischer Einrichtungen eingeführt. Das neue Entgeltsystem wird die Transparenz über das Leistungsgeschehen verbessern.

Daneben enthält das Gesetz wichtige Regelungen zur Kosten- und Mengensteuerung in den Krankenhäusern.

Weitere Details dazu finden Sie hier www.bundesgesundheitsministerium.de

http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/099/1709992...

Quelle: Bundesministerium für Gesundheit-2012
http://www.bmg-gp.de

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