Nazis in den Kammern – IHK Lüneburg straft Realität mit Abmahnung
Vorab: Mit genehmigung des Verfassers.
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“Nicht die Freiheit der Rede ist das Problem, sondern die Freiheit nach der Rede.” —
Grigori Alexejewitsch Jawlinski, liberaler russischer Politiker und Wirtschaftswissenschaftler.
Jeder der ein Gewerbe anmeldet, ist zwangsläufig laut “gesetzlicher” Vorgabe in einer der Zwangskammern. Somit kann auch jeder dieser Mitglieder die “Vorzüge” der Kammern, wie Betriebs- und Wirtschaftsberatungen etc. in Anspruch nehmen . So auch Rechtsradikale und Nazis( auch um ihre “Netzwerke” zu finanzieren).
Laut IHKn soll auch bei den Wahlen jedes Mitglied gleichberechtigt sein und die Möglichkeit haben, sich aufstellen und wählen zu lassen.
In der IHK Lüneburg war gar ein wegen totschlags Verurteilter Nazi Mitglied, der in der Nähe von Lüneburg einen “Szene-Laden” betrieb..
Die Zwangskammern berufen sich ständig und sehr gerne, will Ihnen jemand auf die Finger “klopfen”, darauf, dass sie schliesslich als Selbstverwaltungsorgan niemanden Rechenschaft schuldig sind. So verstossen die Kammern auch unbeeindruckt immer wieder gegen das “Limburger Urteil“.
Wie aber vereinbart sich die Tatsache, dass die Zwangskammern als Selbstverwaltungsorgane gar Nazis in ihrer Mitgliederliste führen?
Die IHK Darmstadt z. B. hat dies in einer Gerichtsverhandlung am 24.07.213 vor dem Landgericht nicht abgestritten.
KAMMERSPARTAKUS liegt gar ein Kündigungsschreiben eines NPD-Mitglieds an die Handwerkskammer Hildesheim vor, das sich zum rechten Flügel der NDP bekennt.
Der Vorsitzende der NPD-Landtagsfraktion, Udo Pastörs sass bein Neujahrsempfang der IHK Schwerin 2008 gar in der ersten Reihe. Präsident Thiele argumentierte mit den Worten, dass sich “unerwünschte Ergebnisse demokratischer Wahlen nicht durch protokollarische Ungleichbehandlungen gewählter Abgeordneter aus der Welt schaffen”.
Und wie verhält es sich mit der Tatsache, dass auch jüdische Gewerbetreibende dieser “Organisation” angehören müssen?
Dieses Thema wurde am 08.02.2014 in dem Artikel Landgericht/Firma IHK Darmstadt – Rechtsbeugung? Willkür? Presse- und Meinungsfreiheit? “angeschnitten”.
Diese Tatsache und die Diskussion über diesen Zustand will die IHK Lüneburg mittels Abmahnung strikt unterbinden.
Zur Kenntnisnahme: §§ 185 ff StgB sind grundgesetzwidrig und verstoßen nicht nur gegen die europäischen Menschenrechte, denn nirgends im Strafgesetzbuch ist die Straftat der Beleidigung oder “Schmähung”, wie es so schön heisst definiert.
§ 1 StGB, Artikel 7 europäischeMenschenrechtskonvention keine Strafe ohne Gesetz. siehe auch Art. 19 GG .
Somit unterstreichen die IHKn wieder einmal, dass sie ihre Daseinsberechtigung nur in einem “totalitärem System” like unbekümmert fortführen können.
Die Stellungnahme lautet wie folgt:
Zur Abmahnung H I E R klicken Abmahnung Bölke-IHK Lüneburg 14.02.2014
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Guten Tag Frau Bölke,
ich nehme Bezug auf Ihr Schreiben vom 13.02.2014 und überreiche in der Anlage – ausdrücklich ohne Präjudiz für die Sach- und Rechtslage sowie ohne Anerkennung einer Rechtspflicht, gleichwohl rechtsverbindlich – meine Unterlassungsverpflichtungserklärung hinsichtlich der von Ihrer Mandantschaft beanstandeten Veröffentlichung. Im Übrigen weise ich die von Ihnen in Bezug auf meinen – sicherlich meinungsintensiven, aber allein deshalb natürlich keineswegs, wie Sie schreiben, „schmähenden“ – Text vorgetragenen Unterstellungen auf das Schärfste zurück. Dies aus folgenden Gründen:
Tatsächlich beschäftige ich mich in dem Text kritisch und stark bewertend mit der Frage, welche Konsequenzen es hat, wenn in einem demokratischen Staat zwangsweise die unterschiedlichsten Personen und Institutionen (Unternehmen) zur Mitgliedschaft verpflichtet werden. Dass im demokratischen Staat die Zwangsmitgliedschaft in den Kammern gerade auch vor dem Hintergrund der deutschen Geschichte nicht unproblematisch ist, dürfte unstrittig sein.
Ebenso unstrittig dürfte sein, dass als Folge der Zwangsmitgliedschaft eben immer auch Rechtsradikale, sogenannte „Nazis“, Mitglied der IHKn und damit auch der IHK Lüneburg-Wolfsburg sein können oder es auch schon tatsächlich waren. Und angesichts der gesetzlichen Grundlagen dürfte es auch völlig außer Frage stehen, dass die IHK diese Mitglieder fördert – so wie alle anderen Mitglieder eben auch. Völlig offensichtlich ist ferner, dass die IHK dies „willentlich“ tut. Denn es sind die IHKn – auch die IHK Lüneburg-Wolfsburg –, die seit jeher dafür eintreten, dass die Zwangsmitgliedschaft in den Kammern erhalten bleibt Eine Zwangsmitgliedschaft, die eben naturgemäß auch die Mitgliedschaft von Rechtsradikalen/„Nazis“ mit einschließt. In dem Wissen um solche Mitglieder könnte (müsste?) eine IHK das Konstrukt der Zwangsmitgliedschaft ja auch in Frage stellen, um sich der fraglichen Mitglieder entledigen zu können. Die IHKn – auch die IHK Lüneburg-Wolfsburg – tun das aber nicht. Und dann müssen sie sich in einem offenen politischen Diskurs auch den Vorhalt gefallen lassen, „problematische“ Mitglieder „willentlich“ zu „beherbergen“ und auch – genau so, wie das im IHK-Gesetz vorgesehen ist – zu „fördern“.
Ebenso wie aber Rechtsradikale/„Nazis“ Mitglied einer IHK sein müssen, gilt dies auch für gewerblich tätige Menschen jüdischen Glaubens oder jüdischer Herkunft. Die Fragestellung, mit welchen Gefühlen eigentlich diese Menschen sich gemeinschaftlich mit Rechtsradikalen/„Nazis“, in eine Organisation gezwungen sehen, darf und muss angesichts der deutschen Geschichte und der aktuellen Aktivitäten der rechten Szene mit z.B. andauernden Schändungen jüdischer Friedhöfe in Deutschland erlaubt sein. Ein jüdischer Kaufmann muss in Deutschland in derselben Organisation Mitglied sein wie der Inhaber z.B. eines rechtsradikalen Plattenlabels. Beide werden von ihrer IHK gleichermaßen gefördert. Um nichts anderes als die Darstellung dieser Problematik ging und geht es mir in dem von Ihrer Mandantschaft beanstandeten Text. Wenn ich dies an dem konkreten Fall der IHK Lüneburg-Wolfsburg mit einem Beispiel hinterlegt habe, so dient dies sehr berechtigt dazu, das Problem zu verdeutlichen. Dasselbe trifft selbstverständlich auch auf die Handwerkskammern zu.
Da es mir aber ausschließlich um die Sache und darum geht, dass das von mir angesprochene Problem öffentlich diskutiert wird (und nicht die Befindlichkeit der IHK Lüneburg-Wolfsburg), habe ich nach Erhalt Ihres Schreibens meinen Text nun überarbeitet und bin gerne bereit, die beigefügte, klarstellende Unterlassungsverpflichtungserklärung abzugeben. Ich weise aber nochmals darauf hin, dass ich dies ohne Präjudiz für die Sach- und Rechtslage sowie ohne Anerkennung einer Rechtspflicht, gleichwohl rechtsverbindlich, und nur als Ausdruck meines guten Willens tue. Und da aus den aufgezeigten Gründen eine Rechtsverletzung Ihrer Mandantschaft durch meinen zwar meinungsintensiven, aber mitnichten „schmähenden“ Beitrag nicht ersichtlich ist, weise ich rein vorsorglich bereits jetzt etwaige Schadensersatzansprüche bzw. Ansprüche aus Geschäftsführung ohne Auftrag nachdrücklich zurück.
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Hans-Wolf Graf:
“… Da masst sich jemand an… Stellen Sie sich vor: Bei der IHK gibt es Lehrgänge, wie man die Selbstständigkeit begründet. Und das wird dann gehalten von Witzfiguren, die aus Angst vor der eigenen Selbstständigkeit Angestellte geworden sind. Verstehen Sie? Da redet ein Blinder von der Farbe, aber der Gesetzgeber schreibt das vor. Wer war den derjenige, der das eingeführt hat? Adolf “Selig” hat damals den IHK-Zwang eingeführt, und den Handwerkskammerzwang eingeführt, damit er die Selbstständigen unter Kontrolle hatte. Dann haben die Amerikaner nach dem zweiten Weltkrieg gesagt, also das ist überhaupt nicht vereinbar, mit dem, was wir unter Freiheit verstehen, und haben´s abgeschafft. . “
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