Angriff auf Naturheilmittel durch geplante EU-Verordnung - Petitionsaufruf

Liebe Gesundheit Interessierte,

wir machen das sehr ungerne, aber da es um die Gesundheit und den Erhalt der Naturheilmittel geht, kommen wir nicht umhin uns dieses Themas anzunehmen.

Eine neue EU-Verordnung für Tierarzneimittel kann das Aus naturheilkundlicher und homöopathischer Arzneimittel in der Veterinärmedizin sein.

Zurzeit dürfen in Deutschland pflanzliche und homöopathische Arzneimittel, die für den Menschen zugelassen sind, auch bei Tieren zur Anwendung kommen, da es keine separate Zulassung explizit für den veterinären Bereich gibt beziehungsweise notwendig war.

Damit soll laut neuer Verordnung nun Schluß sein.

Mit Hilfe einer Petition beim Deutschen Bundestag unter:

https://epetitionen.bundestag.de/content/petitionen/_2015/_10/_28/Petition_61871.html

soll auf dieses Problem aufmerksam gemacht und verhindert werden.

Im Petitionstext heißt es:
„Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass die Vertreter Deutschlands in der EU der EU-Verordnung für Tierarzneimittel KOM 558 in der vorliegenden Form nicht zustimmen. Homöopathische und naturheilkundliche Arzneimittel müssen auch mit der neuen EU-Verordnung für Tiere erhalten bleiben.“

Über 21 000 Menschen haben diese Petition bereits gezeichnet, letzter Zeichnungstag ist der 24. Februar 2016.

Wenn es Ihnen auch wichtig ist, daß die Vielfalt der Naturheilmittel erhalten bleibt, ist Ihre Hilfe nötig.

Denn wenn diese Verordnung durchgeht, haben wir keinen Zweifel daran, daß dies auch in der Humanmedizin versucht werden wird.

Falls Sie jetzt denken: "Ach, das betrifft ja nur die Tiere und das wird alles nicht so schlimm sein..." Wir hatten nämlich so eine Sache mit den "Nachzulassungen" im Bereich der Arzneimittel (für Menschen) bereits schon einmal und zwar in den Jahren 2001 / 2002.

Im folgenden Beitrag erfahren Sie mehr dazu:
http://renegraeber.de/blog/eu-verordnung-tierarzneimittel/

WICHTIG ist es, daß wir diesem (geplanten) Treiben so früh wie möglich entgegen treten.
Würde das eine Verordnung (=Gesetz) wäre es ungleich schwerer das wieder abzuschaffen.

Das mit dem "Gesetz zur Tageslicht-Nutz-Zeit (sog. "Sommer"-Zeit) MESZ" ist das beste Beispiel dafür, wie schwer es ist ein einmal beschlossenes Gesetz wieder zu beseitigen!

"Wir beschließen etwas, stellen das dann in den Raum und warten einige Zeit ab, was passiert. Wenn es dann kein großes Geschrei gibt und keine Aufstände, weil die meisten gar nicht begreifen, was da beschlossen wurde, dann machen wir weiter - Schritt für Schritt, bis es kein Zurück mehr gibt". (Zitat Jean Claude Juncker)

Wenn Sie Lust haben, sich dieses oder eines der kommenden Wochenende zu verderben, dann können Sie unter http://ec.europa.eu/transparency/regdoc/rep/1/2014/DE/1-2014-558-DE-F1-1.Pdf ein 119 Seiten langes Dokument bürokratischer Akribie bewundern, in dem der Angriff auf die alternativen Behandlungsformen bei Tieren dargelegt wird.

Klicken Sie den Petitionslink ( https://epetitionen.bundestag.de/content/petitionen/_2015/_10/_28/Petition_61871.html ) an, geben Sie ihre Daten an.
Ganz wichtig: Sie erhalten eine E-Mail, in der Sie einen Link finden, den Sie noch durch anklicken bestätigen müssen. Erst dann wird ihre Stimme auch gezählt!

Damit es eine öffentliche Anhörung vor dem Bundestag gibt benötigt die Petition mindestens 50 000 Unterstützer.

Ich wünsche Ihnen alles Gute und der Petition viele Unterschriften!

Gesundheitliche Grüße,

Ihr

Hubertus Hilgers

Medicus curat, natura sanat - "Der Arzt behandelt, die Natur heilt".

Bürgerreporter:in:

Hubertus Hilgers aus Erlangen

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