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Amtliche Bekanntmachung
Änderung der Verkehrsregelung in der Lehrgasse

Aufgrund der aktuellen Gesetzeslage und der Tatsache, dass die Einbahnstraßenregelung in der Lehrgasse immer wieder z.T. unabsichtlich zum Teil aber auch vorsätzlich auch von Anliegern missachtet wird, sind wir seitens der Ortspolizeibehörde in Abstimmung mit der Verkehrspolizei zu dem Schluss gekommen, die Einbahnstraßenregelung in der Lehrgasse aufzuheben. Laut einem Beschluss des OLG Köln besitzen verkehrsberuhigte Bereiche keine Fahrbahn, sondern es gibt lediglich eine Verkehrsfläche, die von allen Verkehrsteilnehmern gleichberechtigt genutzt werden darf. Folglich ist die Einrichtung einer Einbahnstraße in einem verkehrsberuhigten Bereich nicht möglich. Eine Aufhebung der Einbahnstraßenregelung bietet darüber hinaus viele Vorteile, denn beim Parken in der jeweiligen Fahrtrichtung
kann nah an den Gebäuden geparkt und zur Straßenmitte hin ausgestiegen werden. Heute parken die Fahrzeuge auf der linken Seite relativ weit im Straßenraum, damit der Fahrer aussteigen kann. Ein weiterer Grund die Einbahnregelung aufzuheben ist den Ziel- und Quellverkehr aus dem Altdorf zum Bürgerhaus und zum Pfarrheim nicht mehr über die sowieso überlastete B8 zu lotsen, sondern von der Gräbenstraße her die Zufahrt zu ermöglichen. Dieser Effekt kann sogar als eine Klimaschutzmaßnahme eingeordnet werden, weil hierdurch unnötige Wege eingespart werden. Hinzu kommt, dass der Radverkehr in der Lehrgasse sowieso entgegen der jetzt gültigen Fahrtrichtung bereits erlaubt ist. Es muss noch geprüft werden, ob der eine oder andere Blumenkübel weggenommen oder anders platziert werden muss, damit das Passieren der Fahrzeuge leichter möglich ist. Auch sollten die Blumenkübel mit Reflektoren ausgestattet werden, damit die Hindernisse besser erkennbar sind. Insgesamt muss das Parkverhalten in der Lehrgasse -Parken ist nur in dafür vorgesehenen Bereichen erlaubt- massiv kontrolliert und auch sanktioniert werden, denn es kommt immer wieder vor, dass die Straße so zugeparkt wird, dass Rettungsfahrzeuge nicht mehr durchkommen. Die Beschilderung muss geringfügig geändert bzw. ergänzt werden, eine Änderung der Verkehrsregelung soll zum 01.03.2023 erfolgen. Wir bittern um Beachtung!

Horst Kaiser, Bürgermeister und Ortspolizeibehörde

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1 Kommentar

Kommentar wurde am 30. Januar 2023 um 14:59 editiert

Dazu ein Kommentar eines betroffenen Anwohner:

Die Lehrgasse rauf und die Lehrgasse runter – ein Elzer Malheur!

Änderung der Verkehrslage in der Elzer Lehrgasse: Die Einbahnstraße soll aufgehoben werden – darüber informierte Bürgermeister Horst Kaiser zusammen mit der Ortspolizeibehörde die Bürger und Bürgerinnen im Elzer Blickpunkt und stellt die Anwohner und Anwohnerinnen kurzerhand unter Generalverdacht. An der Verkehrsänderung seien die Anlieger schließlich selbst schuld, da sie immer wieder „vorsätzlich" die Verkehrslage missachten. Konkrete Zahlen scheint es dafür allerdings nicht zu geben. Oder hat sich der Bürgermeister die Falschfahrenden etwa mal genauer angeschaut und mit den Anwohnenden abgeglichen? Vermutlich nicht!

Neben den Anwohnern und Anwohnerinnen scheint es aber noch einen anderen Schuldigen zu geben – die Gesetzeslage! Genau genommen, der Beschluss des Oberlandesgericht Köln. Welcher Beschluss genau, das wird leider nicht genannt. Vermutlich handelt es sich um den Beschluss des OLG Köln vom 30.05.1997. Darin heißt es, man darf in einem verkehrsberuhigten Bereich in Fahrtrichtung links parken, auch wenn es sich NICHT UM EINE EINBAHNSTRASSE handelt. Heißt im Umkehrschluss, es kann in einem verkehrsberuhigten Bereich also sehr wohl eine Einbahnstraße geben. Die Schlussfolgerung des Bürgermeisters, dass die Einrichtung einer Einbahnstraße in einem verkehrsberuhigten Bereich „folglich" nicht möglich sei, ist zumindest auf Basis dieses Beschlusses äußerst fragwürdig.

Es wird noch besser: Denn die Aufhebung der Einbahnstraße ist laut Bürgermeister Kaiser auch noch eine Klimaschutzmaßnahme. Richtig gehört! Eine Klimaschutzmaßnahme! Die „vollgestopfte B8" würde damit nämlich entlastet. Ob tatsächlich Umweltschutz der Grund für die Entscheidung ist ¬– warten wir es mal ab. Wer also in Zukunft zum Pfarrheim oder Bürgerhaus fährt und von der Hauptstraße kommend den Weg über die Gräbenstraße wählt, hilft nicht nur, die B8 vom zähfließenden Verkehr zu entlasten, sondern tut auch etwas für die Umwelt. Die Klimaaktivisten und -aktivistinnen hätten ihre pure Freude!

Doch damit nicht genug! Da das Radfahren entgegen der Fahrtrichtung bereits erlaubt sei, so die letzte Argumentation des Bürgermeisters und der örtlichen Polizeibehörde, sei es nur logisch, dies auch für den Autoverkehr zuzulassen. Was diese scheinbare Logik wohl für andere Fahrradwege und Fahrradstraßen bedeutet? Sehen wir dort bald auch vermehrt Autos – treu dem Motto, was das Fahrrad darf, das darf das Auto erst recht?

Ist es zu viel verlangt auf Augenhöhe mit den Anliegern und Anliegerinnen der Lehrgasse zu sprechen und festzustellen, dass die Straße ein von vielen Kindern regelmäßig genutzter Schulweg ist, dass viele ältere Menschen aus dem St. Josefshaus – häufig mit Rollator – durch die Lehrgasse in den Ortskern spazieren, dass sich viele Elzer und Elzerinnen auf diesem Weg in die Kirche begeben, dass Radfahrende auf ihren Ausflügen über die Lehrgasse im Bürgerhaus und Ratscafé einkehren? Stattdessen werden fadenscheinige Argumente präsentiert und über die Köpfe der Bürger und Bürgerinnen hinweg Entscheidungen getroffen.

(Kommentar eines Anwohners der betroffenen Straße)

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