Begleitender Fahrdienst des Vereins für ambulante Krankenpflege Holzen und Umgebung bietet seine Dienste an
Ellgau: rogu
Helmut Wech freut sich darüber, dass es jetzt endlich so weit ist: Am kommenden Mittwoch, 08. Januar 2020 nimmt der begleitende Fahrdienst des ambulanten Krankenpflegevereins Holzen und Umgebung seinen Dienst auf. Der Vorsitzende erklärt, dass „der begleitende Fahrdienst für Personen angeboten wird, die keine oder wenig Möglichkeiten haben, mobil zu sein. Wir denken hier an ältere Personen aber auch an solche, die durch Krankheit, Unfall oder Behinderung vorübergehend in ihrer Mobilität eingeschränkt sind“. Wichtiges Ziel sei es, auch die Selbstbestimmung im Alter zu erhalten. Der begleitende Fahrdienst umfasst einen Umkreis von circa 20 Kilometern. Das Angebot deckt das komplette Vereinsgebiet des ambulanten Krankenpflegevereins Holzen und Umgebung ab, umfasst nicht nur die Pfarreiengemeinschaft Nordendorf-Westendorf sondern auch die Verwaltungsgemeinschaft Nordendorf. Ebenso kommt noch die Pfarrei Langenreichen dazu. Der begleitende Fahrdienst kann angefordert werden für Arztbesuche, die Fahrt zur Krankengymnastik und zur Fußpflege, den Besuch beim Friseur, für Post- und Behördengänge sowie Fahrten zur Bank, für Fahrten zu gesellschaftlichen Treffen und für Einkaufsfahrten mit Hilfestellung. Als Vergütung werden pro gefahrenem Kilometer 25 Cent berechnet. Die Fahrten können jeweils montags bis freitags zwischen 16:00 Uhr und 18:00 Uhr über folgende Handynummer gebucht werden: 01520 8367700. Der Telefondienst steht erstmals am Dienstag, 07. Januar 2020 zwischen 16:00 Uhr und 18:00 Uhr zur Verfügung, der Fahrdienst nimmt seinen Dienst dann am Mittwoch, 08. Januar 2020 ab 08:00 Uhr auf. Der Fahrdienst steht weiterhin von Montag bis Freitag zwischen 08:00 Uhr und 17:00 Uhr zur Verfügung; auch am Sonntag, wenn dies gewünscht wird, um Gottesdienste innerhalb der Pfarreiengemeinschaft zu besuchen. Der Fahrdienst wird ausschließlich von ehrenamtlichen Fahrerinnen und Fahrern übernommen, die den Dienst ohne Vergütung ausüben. Der behindertengerecht ausgestattete Caddy (rollstuhlgerecht) ermöglicht auch Begleitdienste für Personen, die schwer in ihrer Mobilität eingeschränkt sind. Der Fahrdienst ist vollkommen freiwillig und jederzeit widerrufbar. Es besteht keine Verpflichtung zur Beförderung.
Bürgerreporter:in:Rosmarie Gumpp aus Ellgau |
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