Strafanzeige gegen Minister Schmidt stellen

Foto: Bild: pixabay CQF-avocat

Sie sind immer noch fassungslos über den Alleingang von Landwirtschaftsminister Schmidt zur Glyphosatabstimmung? Ich auch. Dann machen Sie jetzt mit!

Denn er hat gegen zahlreiche Vorschriften unserer Bundesregierung verstoßen, ohne bis jetzt irgendwelche Konsequenzen befürchten zu müssen. Angela Merkel hat ihn zwar gerügt, doch auch gegen das unzulässige Abstimmungsverhalten hat sie juristisch nichts unternommen. Glaubt man verschiedenen Medienberichten, so war Alles eine abgekartete Sache. Wie auch immer - dieses vorsätzlichen Verhalten muss rechtliche Konsequenzen haben.

Inwieweit sich unsere Justiz ihre Unabhängigkeit bewahrt hat, kann nun Jeder selbst testen. Stellen auch Sie eine Strafanzeige gegen den "Glyphosatminister" Schmidt. Dies kann Jeder kostenlos bei der Staatsanwaltschaft seiner Stadt machen - ein Musterschreiben von Greenteam Schwabenpower mit ein paar ergänzenden Paragraphen von mir kann gerne genutzt werden:

An die 
Staatsanwaltschaft 
Adresse ......

Datum, Ort....

Ihre Adresse.....

Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit erstatte ich

Strafanzeige

gegen den deutschen Landwirtschaftsminister,
Herrn Christian Schmidt (* 26. August in Obernzenn)
Wegen – jeweils zumindest versuchter – vorsätzlicher, hilfsweise fahrlässiger,
Körperverletzung, Gewässerverunreinigung und Bodenverunreinigung.
Des Weiteren hat Herr Schmidt mit seinem Alleingang gegen die Geschäftsordnung der Bundesregierung verstoßen.
(Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesregierung, Paragraph 19 :„Solange Meinungsverschiedenheiten bestehen, darf das federführende Bundesministerium keine allgemein bindenden Entscheidungen treffen, die das Einvernehmen anderer Bundesministerien voraussetzen
Paragraphen 9 der Geschäftsordnung: „Der Geschäftsbereich der einzelnen Bundesminister wird in den Grundzügen durch den Bundeskanzler festgelegt. Bei Überschneidungen und sich daraus ergebenden Meinungsverschiedenheiten zwischen den einzelnen Bundesministern entscheidet die Bundesregierung durch Beschluss.“
Einen solchen Beschluss aber hatte es nicht gegeben. Und – wer mag – kann auch in das Grundgesetz schauen. „Über Meinungsverschiedenheiten zwischen den Bundesministern entscheidet die Bundesregierung“, heißt es in Artikel 65. )

Wie bekannt sein dürfte, hat Herr Schmidt Anfang Dezember 2017 durch sein
eigenmächtiges Votum die Zulassung des Nervengiftes Glyphosat in der EU für weitere 5
Jahre bewirkt.
Auf der Grundlage der jetzigen wissenschaftlichen Erkenntnisse muss davon ausgegangen
werden, dass der Einsatz von Glyphosat sich zumindest negativ auf die Artenvielfalt von
Pflanzen und Tieren auswirkt, auch wenn, worauf zu Unrecht allein abgestellt wird, die wohl
krebserregende Wirkung auf den Menschen von interessierten Lobbyisten bestritten wird.

Der nicht mehr zu leugnende rapide Rückgang der Insekten, von nach Wissenschaftlern
geschätzten ca. 6% pro Jahr(!), ist Ergebnis der sich dramatisch verschlechternden Boden –
und Gewässerqualität; ganz wesentlich als Folge des nach wie vor ungezügelten Einsatzes
von Pestiziden, insbesondere Glyphosat.
Als dem Wohle des Volkes verpflichteter Minister wäre es daher – auch unter
Berücksichtigung des Vorsorgeprinzips – die Pflicht des Herrn Schmidt gewesen, alles zu
tun, was (möglichen) Schaden von der Bevölkerung abwendet.
Durch sein Abstimmungsverhalten hat Herr Schmidt zumindest billigend in Kauf genommen,
dass Gewässer verunreinigt, Böden erheblich verunreinigt und schließlich auch Menschen
zu Schaden kommen können, obgleich ihm die Folgen seines Handelns bewusst sein
mussten.
Herr Schmidt ist daher auch für das Handeln der Glyphosat spritzenden Landwirte zumindest
verantwortlich unter dem Gesichtspunkt des pflichtwidrigen Unterlassens.

Absolut unverantwortlich erscheint es mir, dass selbst Privatpersonen das Gift unkontrolliert
in jedem Baumarkt und Gartencenter kaufen und dementsprechend unkontrolliert in die
Landschaft und das Grundwasser kippen können.
Das Rindersterben in Norddeutschland, Missbildungen an Tieren in der Landwirtschaft,
insbesondere bei der Schweinezucht, und sogar bei Kindern (!) in Südamerika werden von
Wissenschaftlern in Zusammenhang gebracht mit der Freisetzung von Glyphosat.

Mittlerweile ist das Gift in praktisch jedem Lebensmittel, selbst in Bioprodukten und im Bier. Verantwortungsvolle Lebensmittelhersteller, wie z.B. die Molkerei Piding, haben den Einsatz
von Glyphosat deshalb aus gutem Grund untersagt.
Dies allein reicht allerdings nicht aus, um uns verlässlich vor dem Gift zu schützen!

Der beschuldigte Landwirtschaftsminister wäre vielmehr verpflichtet gewesen alles
Erdenkliche zu tun, um die Menschen vor dem ungehinderten und unkontrollierten Einsatz
von Glyphosat zu schützen und hätte daher nicht aus persönlichen Gründen der weiteren
Zulassung zustimmen dürfen.
Erforderliche Strafanträge werden hiermit vorsorglich gestellt.
Ich bitte Sie mir den Eingang der Anzeige zu bestätigen.

Auf einen Einstellungsbescheid verzichte ich nicht.

Mit freundlichen Grüßen

..............

Bürgerreporter:in:

Knippsi Knippsilein aus Ellgau

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