„Zwei-Klassen-Medizin“ und „Bürgerversicherung“

Der Schlachtruf der SPD ist: „Zwei-Klassen-Medizin“ und „Bürgerversicherung“. Wie aber sieht die angebliche „Zwei-Klassen-Medizin“ in der Realität aus? Was ist die „Bürgerversicherung“?

Ich weiß nicht, ob die SPD weiß, was die Bürgerversicherung sein soll; jedenfalls hält sie es geheim, so bleibt dieses Wort wenigstens im Gespräch. Doch halt, da hat doch neulich jemand verraten: die Ärzte (nicht gerade die Klientel der SPD) bekommen von den bösen Privatpatienten deutlich mehr für die gleiche Behandlung bezahlt, das soll geändert werden. Die Honorierung für die Behandlung der gesetzlich Versicherten und der privat Versicherten soll gleich sein. Einverstanden!
Der Arzt schließt mit dem Patienten einen Behandlungsvertrag ab, so weit gilt es für alle. Bei den privat Versicherten ist der Patient der Honorarschuldner, er bekommt die Rechnung des Arztes. Der Arzt rechnet nach einer Gebührenordnung ab, von deren Sätzen kann er sowohl nach oben als auch nach unten abweichen. Ob der Patient sich das Geld von einem Dritten, etwa der privaten Krankenversicherung, zurückholen kann oder nicht, ist dessen Problem.
Bei den „Kassenpatienten“, den Patienten, die in der gesetzlichen Krankenversicherung (meist zwangsweise) versichert sind, rechnet der Arzt nach der gleichen Gebührenordnung ab, allerdings darf er deren Sätze nicht überschreiten und wenn seine Abrechnung insgesamt irgendwelche Höchstsätze überschreiten, wird seine Abrechnung gedeckelt: er bekommt erbrachte Leistungen nicht bezahlt.
Das Problem der SPD ist nun: soll der Arzt für eine Leistung immer den gleichen Betrag bekommen, dann kann man per Gesetz die Zahlung der gesetzlichen Kassen (kleiner Hinweis: die gesetzlichen heißen alle „Kasse“, die privaten alle „Versicherung“) auf die vom Arzt üblicherweise vom Privatpatienten geforderten Beträge erhöhen – mit der Folge, dass die Beiträge zu den gesetzlichen Kassen kräftig erhöht werden müssen. Also fordert die SPD, die privaten Versicherungen dürfen nicht mehr zahlen, als die gesetzlichen Kassen. Pech nur für die SPD, selbst wenn sie ein derartiges Gesetz durchbekäme und selbst wenn es vor den Gerichten Bestand behielte, es hätte praktisch keine Wirkung, denn wenn der eine Partner mehr Geld haben will und der andere unbedingt bereit ist, mehr zu zahlen, dann finden die beiden dafür auch gegen jedes Gesetz einen Weg.
Die „Bürgerversicherung“ in dieser Konstruktion ist undurchführbar und darum blödsinnig – Pech für die SPD. Aber liebe SPD gib nicht auf, es geht nämlich anders und viel besser: entsprechend der „Deutsche Rentenversicherung – Bund“ schafft man die „Deutsche Krankenversicherung – Bund“ (siehe mein Beitrag in myheimat).

Und nun zur „Zwei-Klassen-Medizin“. Die SPD behauptet, gesetzlich und privat Versicherte würden von den Ärzten unterschiedlich behandelt werden, stillschweigend: die privaten besser.
Hier dazu einige Beispiele aus dem Leben eines privat Versicherten:
Beim Zahnarzt zum jährlichen Nachsehen, es muss etwas gemacht werden, aber nicht heute, lassen Sie sich einen neuen Termin geben. Neuer Termin, pünktlich da, anderthalb Stunden warten, die Behandlung? Jetzt nicht, jetzt ist Mittag. - Vor ein paar Jahren im Nachbardorf.
Beim HNO. Ursache: Dreck im Ohr, Behandlung: Durchspühlen, Position auf der Rechnung: rund zehn Euro. Aber dann beginnt der Arzt in Hals, Nase und Ohren nach weiteren Mängeln zu suchen und platzt, auf ein großes Bild eines Ohres an der Wand weisend, mit dem Untersuchungsergebnis heraus: Um den baldigen Verlust des Gehörs zu verhindern, müsse unbedingt eine Behandlung mit einer Infusion erfolgen und zwar möglichst sofort. Wer will schon gerne taub werden? Die Behandlung beginnt, einige andere Patienten bekommen sie auch, eigenartigerweise alle Privatpatienten. Die Sprechstundenhilfe arbeitet schlecht, möchte Luft in meine Adern fließen lassen. Der Apotheker, nach dem verschriebenem Infusionszeug gefragt, gibt eine ausweichende Antwort. Auf dem Beipackzettel finde ich den Hinweis, dass das Mittel nicht zugelassen sei und im Netz die Ergänzung: wegen Wirkungslosigkeit. - Vor ein paar Jahren in der Nachbarstadt. – Die Rechnung lautete auf über 250 Euro.
Plötzlich aufgetretene eigenartige Schwindelgefühle, ab ins Krankenhaus. Privatpatient, klar Chefarztbehandlung. Der Krankenhausaufenthalt dauert über zehn Tage, die Rechnung lautet über einige tausend Euro. Die Ursache, von jedem Arzt sofort erkannt: Verschieben eines „Steinchens“ im Gleichgewichtsorgan, die Behandlung: Kopf schief legen, etwas anklopfen, fertig. - Vor elf Jahren in meiner Nachbarstadt.
Richtig liebe SPD, Privatpatienten werden (mitunter) anders behandelt – aber auch besser? Auf alle Fälle jedenfalls teurer.

09.03.2018
Hermann Müller
Bentierode
Bentieröder Bruch 8
D-37574 Einbeck

Bürgerreporter:in:

Hermann Müller aus Einbeck

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