Vorurteil: Bankboni
Klar, die Bankhändler, diese Bonischneider, sind an der Krise schuld! Alle sagen es, in allen Zeitungen steht es, also ist es wahr: Die Bonibanditen der Banken sind schuld!
Also, einen Bonus gibt es für gute Geschäfte zugunsten des Arbeitgebers. Der Verkäufer bekommt sein (kleines) Festgehalt und einen leistungsabhängigen Erfolgsanteil – und das ist der Bonus. Die Friseuse bekommt Trinkgeld, je mehr, je mehr die Kunden mit ihrer Arbeit zufrieden sind. Die Bedienung im Lokal bekommt auch Trinkgeld, und das Stubenmädchen im Hotel auch. Alle diese Trinkgelder zahlen zwar die Kunden, aber durchaus mit Wissen und Gefallen des Unternehmens. Und es wird sogar als Teil des Arbeitslohnes angesehen – auch vom Finanzamt. Sogar die Beamten bekommen neben ihrer Grundbesoldung noch einen (rund 50 prozentigen) Zuschlag, den „Ortszuschlag“.
In unserem Wirtschaftsleben ist es offenbar üblich, neben den Grundbezügen noch in den Beträgen erhebliche Zusatzgelder zu zahlen. Das ist bei den Banken auch nicht anders. Das Besondere ist nur, dass die Regelung, wann etwas gezahlt wird, das Anreizsystem, falsch gesetzt ist. Es kommt nur auf einen kurzfristigen, nur wenige Wochen, Tage, Stunden, ja Sekunden andauernden Erfolg an. Erforderlich aber ist der langfristige Erfolg über Zeiträume von mindestens 5 bis 10 Jahren. An diesem Anreizsystem muss etwas geändert werden.
Der Versicherungs- oder Bausparkassenvertreter bekommt seine Provision mit dem Abschluss. Geht der Vertrag in einigen Monaten ins Storno, dann hat der Kunde den Verlust, der windige Vertreter hat seine Provision längst eingestrichen. Auch der Bankberater, der dem eine gute Anlage suchenden Bankkunden einsüberhaut, bekommt seine Provisionen – immer zulasten des Bankkunden.
Provisionen und Boni als Leistungsanreiz sind prinzipiell gut und richtig, nur die Anreizbedingungen müssen richtig gebaut sein. Also bitte keine Vorverurteilungen, nur weil es in den Zeitungen steht und es (fast) alle sagen.
30.08.2013
Hermann Müller
Bentierode
Bentieröder Bruch 8
D-37574 Einbeck