Zu viele Zebrastreifen in Eichenau?; Gemeinde möchte einige Überquerungshilfen am Starzelbach beseitigen.
Wann und wo dürfen Zebrastreifen angelegt werden?
Das ist wie vieles in Deutschland knallhart geregelt - und wird auch häufig nicht eingehalten. Wenn nun in einer Gemeindeverwaltung sorgenvolle Bedienstete sich an die Arbeit machen, dann können sie feststellen, dass einige Überquerungshilfen entfallen können, obwohl sie sich Jahrzehnte bewährt haben. So auch in Eichenau.
Hier sind die 14 Zebrastreifen in EIchenau zu sehen: http://www.flickr.com/photos/gumtau/sets/721576247...
Der Zebrastreifen Flurstraße Ecke Waldstraße wird nach Meinung der Verwaltung und mit Zustimmung des ADAC und des Verkehrsreferenten zu wenig benutzt und sollte abgeschafft werden.
Ebenso sind einige Überquerungshilfen am Starzelbach im Bereich der Fußgängerbrücken rechtswidrig.
Die Vorschrift sagt klar: Kein Überweg in Tempo 30 Zonen (in der Regel entbehrlich) und kein Überweg wenn nicht ein Gehweg auf beiden Seiten ist. http://bernd.sluka.de/Recht/rfgue/rfgue.html
"Allgemeines
(1) FGÜ dürfen nur angelegt werden
* innerhalb geschlossener Ortschaften
* auf Straßenabschnitten mit durchgängig zulässiger Höchstgeschwindigkeit von maximal 50 km/h
* an Stellen, wo nur ein Fahrstreifen je Fahrtrichtung überquert werden muss
* nur dort, wo auf beiden Fahrbahnseiten ein Gehweg ist.
2) FGÜ dürfen nicht angelegt werden
* in der Nähe von Lichtzeichenanlagen (LZA)
* auf Straßenabschnitten mit koordinierten LZA ("Grüne Welle")
* über Bussonderfahrstreifen (Zeichen 245 StVO)
* über Straßen mit Straßenbahnen ohne eigenen Gleiskörper
* auf bevorrechtigten Straßen an Kreuzungen und Einmündungen mit abknickender Vorfahrt
* im Verlauf eines gemeinsamen Fuß- und Radweges (Zeichen 240 StVO)
Die Überquerungshilfen am Starzelbach haben sich meiner Meinung nach aber trotzdem bewährt und sollten bleiben. Es sind bisher keine Probleme aufgetaucht.