ÜBE-FWG Ebsdorfergrund stellt Anfrage zum geschlossenen Bürgerbüro in Wittelsberg
Am 11. Juli fand die letzte Gemeindevertretersitzung der Gemeinde Ebsdorfergrund statt. Auf der vergangenen Fraktionssitzung der ÜBE-FWG EBSDORFERGRUND wurden die Anfragen für die Sitzung formuliert, abgesprochen und an den Vorsitzenden der Gemeindevertretung eingesendet.
Im folgenden die Kleine Anfrage zum geschlossenen Bürgerbüro in Wittelsberg:
(vw) Kleine Anfrage der ÜBE-FWG Fraktion in der letzten Gemeindevertreter Sitzung zum „geschlossenen Bürgerbüro Wittelsberg".
- Wie soll die Situation des zur Zeit geschlossenen Bürgerbüros in Wittelsberg gelöst werden, damit die Wittelsberger Bürger und Bürgerinnen wieder einen Ansprechpartner vor Ort haben und die vielfältigen Aufgaben, die der „Leiter des Bürgerbüros“ gegenüber der Gemeindeverwaltung hat, wahrgenommen werden? -
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Seit mehreren Wochen steht in den Ebsdorfergrund-Nachrichten und auf der Internetseite der Gemeinde Ebsdorfergrund:
„Das Bürgerbüro in Wittelsberg bleibt bis auf Weiters geschlossen!“
In der Zeit der schweren Krankheit und auch direkt nach dem frühen Ableben des ehemaligen Ortsvorsteher und „Leiter des Bürgerbüros Wittelsberg“ Gotthard Seim, war das Bürgerbüro verständlicher Weise, nicht besetzt und blieb geschlossen.
Inzwischen fand aber die Kommunalwahl statt und es gibt einen neu gewählten Ortsbeirat und einen neuen Ortsvorsteher in Wittelsberg - Jörg Habiuk. Trotzdem ist das Bürgerbüro Wittelsberg im Grundtreff weiterhin seit Wochen geschlossen.
Warum ist das so?
Jörg Habiuk hat zwar das Amt als Ortsvorsteher in Wittelsberg angenommen aber gleichzeitig das Amt des „Leiter des Bürgerbüros Wittelsberg“ aus persönlichen Gründen abgelehnt. Deswegen ist dieses Amt unbesetzt und das Bürgerbüro geschlossen.
In allen anderen Ortsteilen des Ebsdorfergrundes ist der Ortsvorsteher als gewählte Vertrauensperson, so die Aussage von BGM Andreas Schulz, auch gleichzeitig der „Leiter des Bürgerbüros“. So ist es auch in der Hessischen Gemeindeordnung nach § 82 vorgesehen. Dieser „Leiter des Bürgerbüros“ hat verschiedene verwaltungstechnische Aufgaben für die Gemeindeverwaltung zu erledigen und fungiert als Ansprechpartner für die Bürgerinnen und Bürger der jeweiligen Ortes. Er bildet sozusagen die Schnittstelle zwischen den Bewohnern des Ortes und er Gemeindeverwaltung. Deswegen ist es sinnvoll, wenn nicht sogar notwendig, dass jemand dieses Amt übernimmt, der auch im Ort wohnt und lebt und die Belange die Ortes und der Bürgerinnen und Bürger täglich und hautnah mitbekommt.
Was bedeutet das zur Zeit für Wittelsberg?
Die Aufgaben die der Leiter des Bürgerbüros laut Dienstanweisung der Gemeindeverwaltung hat, müssen von anderen erledigt werden oder bleiben liegen. Eine kleine Anfrage der ÜBE-FWG Fraktion in der letzen Gemeindevertretersitzung ergabt, dass das Bürgerbüro bis nach den Sommerferien geschlossen bleibt und man sich bis dahin eine Lösung einfallen lassen würde.
An wen muss man sich mit seinen Angelegenheiten und Fragen wenden?
Bis dahin müssen sich die Wittelsberger mit ihren Anliegen und bei Verwaltungsangelegenheiten direkt an die Gemeindeverwaltung in Dreihausen wenden. Ein fester Ansprechpartner ist nicht benannt.
Wir sind gespannt wie die Situation nach den Sommerferien zufriedenstellend gelöst wird, da für alle Wittelsberger, insbesondere für die älteren Bürgerinnen und Bürger, eine Anlaufstelle vor Ort unbedingt notwendig ist.
Leider wurden die meisten Wittelsberger bisher weder vom Ortsbeirat noch von der Gemeindeverwaltung ausreichend darüber informiert, warum das Bürgerbüro bis auf weiters geschlossen bleibt und an wen man sich wenden muss.
Ihre
ÜBE - FWG Ebsdorfergrund
Volker Wagner