myheimat.de setzt auf dieser Seite ggf. Cookies, um Ihren Besuch noch angenehmer zu gestalten. Mit der Nutzung der AMP-Seite stimmen Sie der Verwendung von notwendigen und funktionalen Cookies gemäß unserer Richtlinie zu. Sie befinden sich auf einer sogenannten AMP-Seite von myheimat.de, die für Mobilgeräte optimiert ist und möglicherweise nicht von unseren Servern, sondern direkt aus dem Zwischenspeicher von Drittanbietern, wie z.B. Google ausgeliefert wird. Bei Aufrufen aus dem Zwischenspeicher von Drittanbietern haben wir keinen Einfluss auf die Datenverarbeitung durch diese.

Weitere Informationen

Prozesse in Münster

Mit 100 neuen Fällen im Jahr 2013 ist die Zahl der verwaltungsgerichtlichen Klagen zu Entscheidungen des Ordnungsamtes Münster deutlich gestiegen. Im Jahr 2012 waren es "nur" 71 Fälle.

Seit Wegfall des verwaltungsinternen Widerspruchsverfahrens bleibt Münsteranerinnen und Münsteranern, die sich ungerecht behandelt fühlen, nur der Weg zum Verwaltungsgericht, um vermeintliche Ansprüche durchzusetzen. "Ein Prozess kostet aber in aller Regel viel Geld", gibt Ordnungsamtsleiter Martin Schulze-Werner zu bedenken. "Daher raten wir allen Bürgerinnen und Bürgern, sich bei Unklarheiten immer zuerst an uns zu wenden. Häufig können wir Zweifel oder Irrtümer noch ausräumen.“ Gleichwohl sei es normal, dass ein Ordnungsamt verklagt werde. "Wir freuen uns, dass die Gerichte unser Vorgehen aber fast durchweg bestätigt haben“, unterstreicht Schulze-Werner.

83 von 92 Prozessen, die im vergangenen Jahr beim Verwaltungsgericht oder Oberverwaltungsgericht abgeschlossen wurden, endeten zugunsten der Stadt; in zwei Fällen kam es zu einer einvernehmlichen Lösung und in sieben Fällen unterlag das Amt. "Das ist ein gutes Ergebnis", resümiert Martin Schulze-Werner. "Es spricht für die Qualität unserer Sachbearbeitung und unsere konsequente Qualitätskontrolle."

Führerschein- und Fahrtenbuchangelegenheiten bildeten laut Statistik mit 84 Prozent den größten Batzen bei den Gerichtsverfahren gegen das Ordnungsamt. Das zweite größere Kontingent betraf das Gewerberecht: vornehmlich geht es hier um Sperrzeiten für Gaststätten.

So berichtet es die Stadt Münster in einer elektronischen Pressemitteilung. Wie es in anderen nordrhein-westfälischen Städten aussieht, habe ich an diese Stelle leider nicht recherchieren können. Von daher gebe ich den Münsteraner Pressetext hier unbearbeitet wieder.

Weitere Beiträge zu den Themen

MünsterVerwaltung

Kommentare

Beteiligen Sie sich!

Es gibt noch keine Kommentare. Um zu kommentieren, öffnen Sie den Artikel auf unserer Webseite.

Zur Webseite