Abschiebung aus Psychiatrie
Dülmen: Abschiebung aus der Psychiatrie
Die Ausländerbehörde Coesfeld hat am 25. März den iranischen Asylsuchenden Shahab F. aus der Psychiatrie heraus nach Rumänien rücküberstellt. Der 34-Jährige war in der Woche zuvor wegen eines Suizidversuchs eingewiesen worden. Der Flüchtlingsrat NRW ist über das Vorgehen der Behörden sehr empört.
Am vergangenen Mittwoch haben Mitarbeiter der Ausländerbehörde im Kreis Coesfeld einen iranischen Flüchtling aus einer psychiatrischen Klinik in Dülmen abgeholt und nach Rumänien überstellt. Der 34-Jährige war kurz zuvor wegen eines Suizidversuchs eingewiesen worden und befand sich nach Auskunft seiner Rechtsanwältin in schlechter körperlicher und psychischer Verfassung. Nun befürchtet diese, dass sich sein Gesundheitszustand in Rumänien weiter verschlechtern könnte, da dort eine angemessene medizinische Versorgung von Flüchtlingen nicht immer gewährleistet wird.
Aus Krankheitsgründen wurde Shahab F. bereits vor einiger Zeit eine Niere entfernt. Zudem leidet er unter Diabetes. Er ist daher auf regelmäßige medizinische Versorgung angewiesen. Die Versuche seiner Anwältin, die Überstellung nach Rumänien auf gerichtlichem Wege zu stoppen, scheiterten. Mittlerweile hält sich Shahab F. unter haftähnlichen Bedingungen in einem Flüchtlingslager in Rumänien auf. Von dort aus droht dem 34-Jährigen, der in seinem Heimatland als Christ verfolgt wurde, nach Abschluss seines Asylverfahrens im schlimmsten Fall die Abschiebung in den Iran.
Für Heinz Drucks vom Vorstand des Flüchtlingsrats NRW stellt das Verhalten der Behörden einen Tabubruch dar: „Die Coesfelder Ausländerbehörde hat einen suizidgefährdeten Flüchtling aus der Psychiatrie abgeholt, um ihn anschließend nach Rumänien zu verbringen. Dieses Vorgehen lässt sich nur noch als skrupellos bezeichnen“. Drucks befürchtet, dass der psychisch vorerkrankte Mann durch die Rücküberstellung weiter traumatisiert worden sein könnte. „Einen Flüchtling unter solchen Umständen nach Rumänien zu überstellen, wo ihm Haft und Mangelversorgung drohen, ist absolut verantwortungslos“.
Rechtlicher Hintergrund der Rücküberstellung ist die so genannte Dublin-III-Verordnung. Sie regelt, welcher europäische Staat für ein Asylverfahren zuständig ist. Da Shahab F. über Rumänien nach Deutschland eingereist war, soll er sein Asylverfahren nun in dem osteuropäischen Land durchlaufen.
Diese Pressemitteilung stammt vom Flüchtlingsrat Nordrhein-Westfalen. Ich gebe sie hier ungekürzt wieder. Mich persönlich wundern einige Sachen bei solchen Abschiebungen. Offiziell wird uns - beispielsweise auch durch die Arbeitsverwaltung - immer wieder gesagt, daß bedingt durch den demographischen Wandel uns ein Fachkräftemangel drohen wird. Zuwanderung könnte eine mögliche Lösung darstellen - denn, überspitzt gefragt: Wie will man langfristig die Gebährfreudigkeit der einheimischen Frauen erhöhen und kurzfristig die Ausbildungsbereitschaft von Unternehmen verstärken. Menschen einfach nur deswegen abzuschieben, weil sie die "falsche" Staatsangehörigkeit besitzen und nicht unter die europäische Freizügigkeit fallen, kann keine Lösung sein.
Bürgerreporter:in:Andreas Rüdig aus Duisburg |
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