Mit Elementarversicherungen lassen sich Risiken wie Starkregen und Überschwemmungen an Gebäuden absichern

Land unter: Unwetter hinterlassen in Deutschland eine Spur der Verwüstung. Und der Schaden ist beträchtlich. | Foto: © Provinzial Rheinland Versicherungen/TRD Bauen und Wohnen
  • Land unter: Unwetter hinterlassen in Deutschland eine Spur der Verwüstung. Und der Schaden ist beträchtlich.
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(TRD/WID) Sturm, Hagel, Überschwemmungen: Die Untwetter halten Deutschland in Atem – und das inzwischen das ganze Jahr über. Ob das nun auf den Klimawandel zurückzuführen ist oder nicht, das ist den Betroffenen letztendlich egal. Für sie zählt nur der Schaden. Und der ist 2018 bereits beträchtlich. Alleine Tief „Wilma“ verursachte im Mai nach Angaben der Provinzial Rheinland Schäden von etwa 15 Millionen Euro.
StarkregenVersicherung

Zuvor gab es weitere markante Unwetterereignisse, wie der Tornado, der im Kreis Viersen am Abend des 16. Mai eine Schneise der Verwüstung verursachte. Die Bilanz: etwa 4,5 Millionen Euro Schadenaufwand.

Mit einem Unwetter hat sich der April im Westen Deutschlands verabschiedet. Besonders betroffen waren die Regionen Aachen/Düren sowie der linke Niederrhein. Bereits aus diesem Ereignis wurden dem Regionalversicherer Schäden in einer Größenordnung zwischen sieben bis acht Millionen Euro gemeldet.

Doch welche Versicherung zahlt im Schadenfall? Im Schadenfall schützt die Wohngebäudeversicherung den Eigentümer vor finanziellen Schäden, wenn ein Gebäude durch Sturm, Hagel oder Blitz beschädigt wird. Mit dem Abschluss einer Elementarversicherung werden Schäden durch Starkregen und Überschwemmung abgesichert, erklären die Experten der Provinzial Rheinland.

Bei Mietwohnungen tritt die Hausratversicherung für Schäden ein. Auch hier gilt: Für Schäden, die durch Starkregen verursacht werden, ist eine Elementarversicherung notwendig. Sturmschäden an Pkw wie beispielsweise durch herunter gefallene Dachziegel oder Äste werden üblicherweise über eine Teilkaskoversicherung ersetzt.

Was ist im Schadenfall zu tun? Im Falle eines Schadens hat der Versicherte nur wenige Pflichten, die er beachten sollte. So muss er mithelfen, den Schaden so gering wie möglich zu halten – natürlich ohne sich selbst zu gefährden. Wenn die akute Gefahr vorüber ist, sollten beispielsweise Löcher im Dach behelfsmäßig mit Planen oder Folien abgedeckt oder lose Teile befestigt werden. Außerdem sind Art und Umfang des Schadens so schnell wie möglich dem Versicherer mitzuteilen. Ratsam ist es in jedem Fall, die Schadenstelle zu fotografieren. Dies hilft bei der Bewertung des Schadenausmaßes und beschleunigt die weitere Bearbeitung.

Bürgerreporter:in:

Heinz Stanelle aus Düsseldorf

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