Hochwasserschäden an Gebäuden sind nicht mit Wohngebäude- oder Hausratversicherung abgedeckt
Elementarversicherung für Bauherren und Hauseigentümer
(TRD/WID) Es ist schon komisch mit dem Wetter. Da wurde vor allem in den heißen Sommermonaten eine Dürre beklagt. Viele Landwirte schicken deshalb Stoßgebete gen Himmel – für ein bisschen Regen. Und jetzt? Zu Beginn des Jahres 2021 schüttet es wie aus Kübeln. In vielen Regionen ist die Hochwasserlage dramatisch. Wohl dem, der eine passende Versicherung abgeschlossen hat.
Meteorologen sprechen sogar von einem Starkregen-Ereignis in der Südwesthälfte Deutschlands. Für die Bewohner besonders betroffener Regionen wie etwa dem Schwarzwald bedeutet das: Schotten dicht, denn es drohen Überschwemmungen.
Doch wer kommt für die Folgen auf? Schäden, die dadurch entstehen, sind nach Auskunft der Experten einer Rechtsschutzversicherung nicht mit der Wohngebäude- oder Hausratversicherung abgedeckt. Damit sind lediglich Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Sturm oder Hagel abgesichert.
Schutz vor Wasserschäden als Folge einer Überschwemmung bietet eine Elementarschadenversicherung , die zusätzlich abgeschlossen werden muss. Der Preis für die Versicherung richtet sich nach der Region, in der man wohnt. Je höher das Risiko einer Überschwemmung, desto teurer die Police.
Bürgerreporter:in:Heinz Stanelle aus Düsseldorf |
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