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Wie unterscheiden sich E-Bikes von Pedelecs * By (TRD) Pressedienst Blog News Portal

  • Für Pedelecs gibt es keine Helmpflicht – die schützende Kopfbedeckung ist aber dringend zu empfehlen.
  • Foto: © Trenoli /TRDmobil
  • hochgeladen von Heinz Stanelle

(TRD/MID) Der elektrische Rückenwind beim Fahrradfahren setzt sich immer mehr durch, über alle Altersgruppen hinweg. Der Hauptanteil der Verkäufe fällt auf die Pedelecs, die nur mit menschlicher Unterstützung fahren und deren elektrische Unterstützung bei 25 km/h endet. Was unterscheidet sie noch vor den schnelleren S-Pedelecs und E-Bikes?

Letztere gelten im Gegensatz zum Pedelec als Kraftfahrzeuge. Sie dürfen deshalb beispielsweise nicht auf Radwegen fahren, außer diese sind für Mofas freigegeben. Es besteht Helmpflicht – und eine Haftpflichtversicherung ist ebenfalls obligatorisch, so die Experten einer Rechtschutzversicherung Sowohl beim E-Bike als auch beim Pedelec gilt eine Mindestprofiltiefe der Reifen von einem Millimeter. Unterschiede gibt es beim Alkohol am Lenker: Während die Grenze bei (E-)Radfahrern bei einer Blutalkoholkonzentration von 1,6 Promille liegt, ist die absolute Fahruntüchtigkeit eines Kraftfahrzeugführers bereits bei 1,1 Promille gegeben.

Und während für Pedelec-Fahrer die geringeren Bußgeldsätze für Radfahrer gelten, nach denen Telefonieren auf dem Rad 55 Euro kostet, müssen Übeltäter auf einem E-Bike oder S-Pedelec 100 Euro zahlen und bekommen einen Punkt in Flensburg.

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