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Winterreifen von Oktober bis Ostern aufziehen
(TRD/MID) Mit dem nächtlichen Sinken der Temperaturen in den einstelligen Bereich sollten Autofahrer das Thema Winterreifen nicht aus den Augen verlieren und rechtzeitig den Wechsel einplanen. Seit 2010 gilt eine „situative Winterreifenpflicht“ in Deutschland, bei deren Nichtbeachtung Bußgelder bis zu 80 Euro drohen.
Die inoffizielle Faustregel „Von O bis O“ (Oktober bis Ostern) dient als Anhaltspunkt für die Winterreifenzeit, obwohl die Straßenverkehrsordnung die Wetter- und Straßenverhältnisse als Maßstab nimmt. Experten empfehlen, den Reifenwechsel nicht aufzuschieben, da die Gummimischung von Sommerreifen bei Kälte härter wird und der Grip abnimmt. Reifenhersteller raten zum Wechsel auf Winterreifen, sobald die Temperaturen unter sieben Grad Celsius sinken, da bereits frostige Bedingungen auf den Straßen herrschen können. Bei einem Unfall mit Sommerreifen unter winterlichen Bedingungen ist zudem der Versicherungsschutz in Gefahr.
Das EU-Reifenlabel bewertet Faktoren wie Rollwiderstand, Nasshaftung und Abrollgeräusch. Besonders entscheidend für die Sicherheit ist die Nasshaftung, da der Bremsweg zwischen hochwertigen A- und minderwertigen F-Reifen um mehrere Meter differieren kann – ein potenzieller Unterschied zwischen einem Schreckmoment und einem Totalschaden. Es ist daher ratsam, beim Kauf von Winterreifen auch unabhängige, aktuelle Testberichte zu beachten.
Auch in anderen europäischen Ländern gibt es eine Winterreifenpflicht. In Österreich etwa droht vom 1. November bis zum 15. April bei Nutzung von Sommerreifen auf winterlichen Straßen neben hohen Bußgeldern auch die Stilllegung des Fahrzeugs. In bestimmten Regionen Italiens ist vom 15. Oktober bis zum 15. April die Verwendung von Winterreifen vorgeschrieben.