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Warum Haustiere nicht rechtsfähig sind und wieso Leergutautomaten optimiert vernetzt werden sollten

  • – Wenn Haustiere Schäden verursachen, haften in der Regel ihre Halter. Als Erben sind sie in Deutschland nicht rechtsfähig
  • Foto: © tabble / piaxbay.com / CC0
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(TRD/MID) Der verstorbene Mode-Star Karl Lagerfeld soll seiner Katze 150 Millionen Euro vererbt haben – nach französischem Recht. In Deutschland wäre das nicht möglich. Haustiere sind hierzulande nicht rechtsfähig und können deshalb nicht erben. Das zeigen mehrere Gerichtsurteile, wie das Rechtsportal anwaltauskunft.de informiert.

In einem Fall hatte eine Frau ihre Brüder, zwei Neffen, eine Nichte und ihren Hund in ihrem Testament als Erben eingesetzt. Eine Bekannte versorgte das Tier nach dem Tod der Erblasserin. Das Landgericht München entschied: Der Hund kann nicht erben. Auch die Bekannte, die den Hund versorgt, habe keinen Anspruch auf „seinen Erbteil“ (Beschluss vom 22. Januar 2004, AZ: 16 T 22604/03).

Wer in Deutschland sein Haustier nach dem Tod versorgt wissen möchte, kann trotzdem etwas tun und zwar einer Person oder aber einem Tierheim sein Vermögen unter der Maßgabe vererben, sich um das Tier zu kümmern. Um das Testament richtig zu formulieren,sei es sinnvoll, sich von einer Anwältin oder einem Anwalt für Erbrecht beraten zu lassen, sagen die Juristen.

Lebensmitteleinzelhandel: Digitale Möglichkeiten ausschöpfen

Das Prinzip des Leergutautomaten in Supermärkten ist simpel: Ist der Automat voll, wird in der Regel ein Mitarbeiter gerufen. Was zu Wartezeiten führen kann, die wiederum den Kunden verärgern. Das kann mit einer digitalen Gesamtstrategie durchaus vermieden werden. Das Problem: Nur die wenigsten Supermärkte sind in Sachen Digitalisierung auf der Überholspur. Das ergab eine Befragung des Start-up Responsive Acoustics (ReAct) unter Inhabern, Geschäftsführern und Marktleitern aus dem deutschen Lebensmitteleinzelhandel.

Ein paar Zahlen: Nur 14 Prozent der Befragten verfolgen eine umfassende Digital-Strategie. Immerhin 54 Prozent setzen zwar Digital-Projekte um, aber nur vereinzelt. Zwei von zehn Befragten haben sich bisher noch gar nicht mit den Möglichkeiten der Digitalisierung beschäftigt oder beobachten das Thema lediglich. Aber: Die Erwartungen an die Möglichkeiten der Digitalisierung sind hoch: 87 Prozent versprechen sich eine optimierte Warenwirtschaft, 64 Prozent einen besseren Kundenservice.

In der Digitalisierung liege dann auch der Schlüssel zu einer effizienteren Selbst-Organisation und einer stärkeren Kundenorientierung, so die Experten. „Dank des Internet of Things (IoT) hat das Digitale Marktmanagement im Lebensmitteleinzelhandel zahlreiche neue Entwicklungschancen. Das Potenzial ist hier noch längst nicht ausgeschöpft“, sagt Wilbert Hirsch, Geschäftsführer von ReAct. Wie beim Leergutautomaten: Hier kann mit einer offenen IoT-Plattform der Status des Geräts in Echtzeit abgerufen werden. Heißt: Mitarbeiter werden noch bevor der Automat voll ist, über Mobilgeräte, wie Handy, Tablet oder Smartwatch informiert. „Mit IoT-Lösungen kann heute ein kompletter Supermarkt vernetzt werden. Von der Kasse über die Gemüsewaage bis hin zur Kühltruhe. Ein Gesamtkonzept, das die Mitarbeiter entlastet, und zu höherer Kundenzufriedenheit führt“, weiß Retail-Experte Hirsch. Immerhin: Die überwiegende Mehrheit der Inhaber und Führungskräfte im Lebensmitteleinzelhandel blicke insgesamt optimistisch in die digitale Zukunft, wissen die Experten.

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  • In der Digitalisierung stecken für den Lebensmitteleinzelhandel noch viel mehr Möglichkeiten.
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