TRD-Verkehrsrecht: Führerschein Umtausch und Tierrettung bei Hitze

Noch geht’s wohl: Aber sobald Bello anfängt zu hecheln, wird es im verschlossenen Hitze-Auto für ihn brenzlig. | Foto: © Free-Photos / pixabay.com / TRD Recht und Billig
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  • Noch geht’s wohl: Aber sobald Bello anfängt zu hecheln, wird es im verschlossenen Hitze-Auto für ihn brenzlig.
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Sag zum Lappen leise Servus

(TRD/MID) Die Ära des grauen Lappens geht zu Ende. Dass alte Führerscheine umgetauscht werden müssen, ist nämlich beschlossene Sache. Dabei spielt es keine Rolle, ob man einen beinahe schon zu Staub zerfallenden grauen Lappen, den rosa Ausweis oder das Scheckkartenformat bei sich trägt, sagen die Rechtschutz-Experten eines Versicherungsunternehmens. Denn sämtliche Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, sind betroffen.

Die EU-Richtlinie 2006/126/EG schreibt den Umtausch alter Führerscheine bis spätestens 19. Januar 2033 vor. Es ist also noch ein bisschen Zeit. Konkret geht es beim Umtausch alter Führerscheine um etwa 15 Millionen Papier-Führerscheine, die bis 1998 ausgestellt wurden, sowie um rund. 28 Millionen Scheckkartenführerscheine, die von 1999 bis zum 18. Januar 2013 ausgegeben wurden.

Der Umtausch kann nur persönlich beantragt werden. Daher muss mit erheblichen Wartezeiten gerechnet werden. Diese sollen durch das geplante Stufenmodell möglichst gering gehalten werden. Bei älteren „Lappen“ aus Papier – grau und rosa – ist für den Austausch das Geburtsjahr des Fahrers entscheidend, bei den Plastik-Führerscheinen im Scheckkartenformat das Ausstellungsjahr. Die Experten geben einen Überblick:

Personen mit Geburtsjahrgang vor 1953 sind von einem vorgezogenen Umtausch ausgenommen. Damit soll ihnen erspart werden, ihren Führerschein umtauschen zu müssen, obwohl altersbedingt nicht sicher ist, ob sie nach dem Stichtag des 19. Januar 2033 von ihrer Fahrerlaubnis Gebrauch machen möchten. Ist dies allerdings dann der Fall, benötigen auch die älteren Herrschaften einen neuen Führerschein.

Der neue EU-Führerschein ist nur 15 Jahre gültig! Doch die Fachleute beruhigen: Die Gültigkeit beziehe sich nur auf das Dokument. Die Fahrerlaubnis bleibe weiterhin gültig. Eine nochmalige Prüfung oder ein Gesundheitszeugnis seien nicht nötig.

Kostenlos ist die Sache leider nicht: Den Führerschein-Umtausch muss man persönlich in der Führerscheinbehörde des aktuellen Wohnsitzes durchführen. Man braucht dazu den Personalausweis oder Reisepass und selbstverständlich den Führerschein, der umgetauscht werden soll. Die Kosten werden voraussichtlich um 25 Euro betragen.

Darf man Tiere aus Autos befreien?

(TRD/MID) Ein Auto wird in der Sonne schnell zur Sauna. Für Mensch und Tier im Inneren des Fahrzeugs kann das tödlich sein. Doch was tun, wenn man ein Tier in einem fremden Hitze-Auto entdeckt – einfach die Scheibe einschlagen? Ein Rechtsexperte weiß Rat.

Bevor die Scheibe eingeschlagen wird, sei es wichtig, dass zunächst der Versuch unternommen wird, den Tierhalter ausfindig zu machen, um nicht übereilt zu handeln, teilt die Anwaltskanzler Mingers & Kreuzer mit. Anschließend sollten Polizei oder Feuerwehr verständigt werden, um zu versuchen, den Fahrzeughalter zu ermitteln. Des Weiteren sollten Zeugen hinzugezogen oder Beweismaterial in Form von Handyvideos und Fotos aufgenommen werden.

„Im Falle einer Gerichtsverhandlung muss man nachweisen, dass es sich um eine Notsituation gehandelt hat, in der eine sofortige Rettung des Tieres erforderlich war“, erklärt Rechtsanwalt Markus Mingers. Sollte keine Zeit bleiben, um auf das Eintreffen der Polizei zu warten, dürfe die Scheibe eingeschlagen werden. Jedoch: Der Zustand des Tieres muss so kritisch sein, dass typische Anzeichen für einen Hitzeschlag vorliegen, wie zum Beispiel sehr starkes Hecheln, Erbrechen, Durchfall, Apathie, Taumeln oder auch Krämpfe.

„Schwebt das Tier in Lebensgefahr, müssen Sie weder befürchten, sich strafrechtlich wegen vorsätzlicher Sachbeschädigung strafbar gemacht zu haben, noch zivilrechtlich den Schaden am Auto ersetzen müssen“, sagt der Experte. Grund hierfür sei Paragraph 34 StGB, der dazu dient, eine gegenwärtige Gefahr für Leben, Leib, Freiheit, Ehre, Eigentum oder ein anderes Rechtsgut abzuwenden.


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Bürgerreporter:in:

Heinz Stanelle aus Düsseldorf

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