So geht betriebliche Altersversorgung richtig

Seit 2002 hat jeder Arbeitnehmer einen gesetzlichen Anspruch auf Entgeltumwandlung für die betriebliche Altersversorgung. Allerdings muss der Mitarbeiter dies bei seinem Chef beantragen.

Die Rente vom Chef hat sich seit der Jahrtausendwende nicht weit verbreitet. Bundesarbeitsminsterin Andrea Nahles plant daher eine Gesetzesnovelle zur Verbreiterung der Betriebsrenten als eine Säule der Altersvorsorge. Vor allem vor dem Hintergrund niedriger Zinsen und der Flexibilisierung beim Übergang in den Ruhestand muss die betriebliche Altersversorgung für Arbeitnehmer und Arbeitgeber besser werden.

Worauf man beim Abschluss einer Betriebsrente achten sollte, erklärte Gisbert Schadek, Vorstand der Entgelt und Rente AG, auf dem Düsseldorfer Wirtschaftsforum. „Bei dem sich abzeich­nen­den Kampf um weni­ger wer­dende Fach- und Füh­rungs­kräfte ist die betrieb­li­che Alters­vor­sorge ein erst­klas­si­ges Instru­ment zur Mit­ar­bei­ter­bin­dung“, so Scha­dek.

Fünf Durchführungswege – der Chef wählt den Weg aus

Über die Art der Betriebsrente entscheidet grundsätzlich der Arbeitgeber. Er muss nur einen von fünf möglichen Durchführungswegen anbieten, der Arbeitnehmer hat dabei kein Mitspracherecht. Für Arbeitnehmer haben die Direktversicherung, die Pensionskasse und der Pensionsfonds die größte praktische Bedeutung. Für diese drei Durchführungswege wurden 2005 auch die Mitnahmemöglichkeiten bei einem Arbeitgeberwechsel verbessert.

Hier ein weiterführender Beitrag des Referenten

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