Handel im Wandel: Verbraucherrechte und neue Bezahlsysteme

Neue Bezahlsysteme erhalten einen immer größeren Zuspruch. | Foto: © Bru-nO / pixabay.com / TRD digital und technik
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Neue Richtlinien für Internet-Ware

(TRD/WID) Der Europäische Gerichtshof stärkt die Verbraucherrechte. In einem Grundsatzurteil haben die Richter in Luxemburg entschieden, dass im Internet bestellte Ware nicht in jedem Fall vom Käufer zurückgesendet werden muss, wenn sie Mängel aufweist. Rechtschutzversicherungs-Experten erläutern das Urteil im Detail.
Handel im Wandel.

Online-Kunden haben ab dem Tag der Lieferung in der Regel 14 Tage das Recht, die Ware zurückzusenden; und zwar ohne dies begründen zu müssen. Der Händler hat keine Möglichkeit, dieses Widerrufsrecht zum Beispiel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) einzuschränken. Waren wie Theaterkarten oder Lebensmittel sind allerdings genauso von der Rückgabe ausgeschlossen wie kopierbare Datenträger und CDs ohne Originalverpackung. Bei der Umsetzung der EU-Verbraucherrechterichtlinie wurde beschlossen, dass Kunden die Kosten für Rücksendungen allerdings selbst tragen müssen, wenn sie vom Widerrufsrecht Gebrauch machen.

Im ersten Moment scheint diese Regelung eine schlechte Nachricht für Kunden zu sein und eine gute für Online-Shops, die oft eine hohe Retourenquote haben. Besonders Online-Shops für Bekleidung und Technikartikel, bei denen extrem viele Bestellungen nach erster Inaugenscheinnahme zurückgeschickt werden, können so viel Geld sparen. Das sollte man aber differenziert betrachten.

Online-Shops, die darauf bestehen, dass Kunden die Retouren selbst bezahlen, werden seit Einführung dieser Regelung weniger besucht. Viele andere Online-Shops übernehmen Retourkosten für ihre Kunden aus Kulanz. Ist die Ware mangelhaft, kann die Ware sowieso auf Kosten des Händlers zurückgeschickt werden.

Neue Bezahlsysteme drängen in den Markt

(TRD/CID) – Die Digitalisierung setzt den klassischen Bankensektor unter Druck. Denn teilweise branchenfremde Anbieter dringen in den Markt ein und können Nutzer überzeugen. Bereits feste Anteile gesichert haben sich einige Anbieter aus dem Technologie- und Datenbereich, zu denen auch Google und Apple zählen.

So hat sich die Bekanntheit der Bezahlsysteme von Apple und Google in den vergangen drei Jahren massiv gesteigert. Während Apple Pay 2016 nur 12 Prozent der Befragten kannten, hat sich diese Zahl in 2019 auf 32 Prozent gesteigert. Die Bekanntheit von Google Pay (damals noch unter Google Wallet bekannt) hat sich fast verdreifach (von 13 auf 38 Prozent). Spitzenreiter PayPal bleibt ungeschlagen auf einem hohen Niveau (2016: 84 Prozent, 2019: 82 Prozent).

Dies sind die Ergebnisse des „Trendreport FinTechs 2019 “ der internationalen Data and Analytics Group YouGov, für den 2.005 private Finanzentscheider und -mitentscheider repräsentativ für die deutsche Bevölkerung gemäß Alter, Geschlecht und Region befragt wurden.

Fake-Shops: Minister machen mobil

(TRD/CID) – Die Verbraucherschutzministerien wollen gegen sogenannte „Fake-Shops“ im Internet vorgehen. Nach Informationen von NDR und „SZ“ soll die Anmeldung von .de-Internetseiten nur noch mit Identitätsprüfung möglich sein.

Bisher kann man eine Internetseite mit einer .de-Adresse anmelden, ohne seine Identität nachweisen zu müssen. Die Folge: Viele solcher Seiten werden mit falschen Namen und Anschriften registriert. Betrüger nutzen .de-Seiten, um Kunden falsche Seriosität vorzugaukeln.

Recherchen von NDR und „Süddeutscher Zeitung“ hatten gezeigt, dass solche Fake-Shops in ihrer Aufmachung immer perfekter werden und sich nicht nur deutscher Internetadressen bedienen, sondern auch deutscher Bankkonten und gefälschter Qualitätssiegel.

Die Minister sprechen sich als weitere Maßnahme für eine zentrale Anlaufstelle bei den Ermittlungsbehörden aus. Diese soll in Zusammenarbeit mit den Verbraucherzentralen helfen, solche Fake-Shops zu bekämpfen.

Eine wichtige Maßnahme sei das, sagt Jonathan Maier vom Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV): „Gerade bei Fake-Shops spielt die Zeit eine große Rolle. Denn so schnell wie sie im Internet auftauchen, so schnell verschwinden sie auch wieder. Deshalb ist es sehr wichtig, dass die Ergebnisse zentral gebündelt werden und es so eine zentrale Anlaufstelle gibt.“

Überhaupt sehe er die Initiative sehr positiv, so Verbraucherschützer Maier: „Wir begrüßen es sehr, dass die Verbraucherschutzminister jetzt hier einen Aufschlag wagen und den ersten wichtigen Schritt machen, um das Problem, das viele, viele Verbraucher betrifft, in Angriff zu nehmen.“ Die Landesminister werden die Maßnahmen und Forderungen am Freitag beschließen.


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Bürgerreporter:in:

Heinz Stanelle aus Düsseldorf

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