myheimat.de setzt auf dieser Seite ggf. Cookies, um Ihren Besuch noch angenehmer zu gestalten. Mit der Nutzung der AMP-Seite stimmen Sie der Verwendung von notwendigen und funktionalen Cookies gemäß unserer Richtlinie zu. Sie befinden sich auf einer sogenannten AMP-Seite von myheimat.de, die für Mobilgeräte optimiert ist und möglicherweise nicht von unseren Servern, sondern direkt aus dem Zwischenspeicher von Drittanbietern, wie z.B. Google ausgeliefert wird. Bei Aufrufen aus dem Zwischenspeicher von Drittanbietern haben wir keinen Einfluss auf die Datenverarbeitung durch diese.

Weitere Informationen

Grundrentenanspruch: Prüfung soll auf Steuerbescheid 2019 basieren

  • Wer wegen seines niedrigen Einkommens für die Grundrente in Frage kommt, sollte also unbedingt die Steuererklärung für 2019 abgeben.
  • Foto: Photo by Andrea Piacquadio on Pexels.com / TRD Wirtschaft und Soziales.
  • hochgeladen von Heinz Stanelle

Wer bekommt die Grundrente?

(TRD/WID) Ab dem 1. Januar 2021 gibt es die Grundrente. Für rund 1,3 Millionen Menschen heißt das, dass sie ihre Mini-Rente nicht mehr mit Hartz IV aufstocken müssen. Stattdessen bekommen sie automatisch einen finanziellen Zuschlag. Doch wer ist berechtigt? Wann sind Steuern fällig? Welche Fallstricke gibt es bei der Einkommensprüfung? Und was sollten Grundrenten-Berechtigte jetzt tun? Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH) hat die Antworten.

Wer hat Anspruch auf die Grundrente?

Wer mindestens 33 Jahre in die Rentenkasse eingezahlt, aber trotzdem nur ein geringes Einkommen hat, kann die Grundrente erhalten. Einen Anspruch darauf hat der, dessen Altersrente im Jahresdurchschnitt zwischen 0,3 und 0,8 Entgeltpunkten liegt.

Wie hoch sind die Einkommensgrenzen?

Ein Alleinstehender hat vollen Anspruch auf die Grundrente, wenn der steuerfreie Anteil der Altersrente plus das weitere Einkommen insgesamt höchstens 1.250 Euro monatlich betragen. Bei Paaren liegt diese Grenze bei 1.950 Euro. Was darüber liegt, wird zu 60 Prozent auf die Grundrente angerechnet.

Ein Beispiel liefert die VLH gleich mit: „Steht einer alleinstehenden Rentnerin ein Einkommen von 1.300 Euro im Monat zur Verfügung, werden 50 Euro zu 60 Prozent angerechnet und die Grundrente fällt um 30 Euro niedriger aus.“

Welche Probleme kann es bei der Ermittlung des Einkommens geben?

Das Finanzamt prüft von sich aus anhand der Daten der Rentenversicherung, ob einem Rentner oder einer Rentnerin die Grundrente zusteht. Das Ganze nennt sich „automatische Einkommensprüfung“. Allerdings wird die Einkommensprüfung oft nicht möglich sein, weil die meisten Geringverdiener kaum eine Steuererklärung abgeben.

Von eben diesen Geringverdienern sind also sehr wahrscheinlich keine Daten bekannt. Außerdem liegen die Angaben über das zu versteuernde Einkommen in der Regel lediglich für das vorvergangene Jahr vor – Neurentner bekommen die Grundrente im ersten Jahr also möglicherweise erst einmal nicht. Die Einkommensprüfung soll allerdings einmal jährlich wiederholt werden.

Wer wegen seines niedrigen Einkommens für die Grundrente in Frage kommt, sollte also unbedingt die Steuererklärung für 2019 abgeben. Denn die Prüfung des Grundrentenanspruchs basiert voraussichtlich auf dem Steuerbescheid für dieses Jahr.


TRD Vollversion des Beitrages

Weitere Beiträge zu den Themen

Wirtschaft und SozialesTRD Blog DüsseldorfAnspruchSteuerbescheidGrundrente

Kommentare

Beteiligen Sie sich!

Es gibt noch keine Kommentare. Um zu kommentieren, öffnen Sie den Artikel auf unserer Webseite.

Zur Webseite

Themen der Woche

BuchtippBuchtipp des Monats

Meistgelesene Beiträge