Falsche Abmahnungen mit Viren-Anhang kursieren im Netz * By (TRD) Pressedienst Blog News Portal 2018
(TRD/WID) – Immer wieder melden sich Menschen bei der Verbraucherzentrale, die eine vermeintliche Abmahnung bekommen haben. In der E-Mail werden sie beschuldigt, eine Urheberrechtsverletzung begangen zu haben, dies sollen Dokumente in der anliegenden zip-Datei beweisen. Experten warnen: Anhänge nicht öffnen!
Falsche Abmahnungen über eine vermeintliche Urheberrechtsverletzung machen die Runde. Die Abzocker treten unter verschiedenen Namen auf, zum Beispiel Rechtsanwaltsgesellschaft Becker und Dr. Scholz GmbH, Rechtsanwaltsgesellschaft Maier & Schumacher GmbH, Kanzlei Prof. Dr. Hoffmann & Prof. Dr. Möller, Rechtsanwälte Klein +Vogel oder Kanzlei Zimmermann + Frank.
Die Betroffenen werden in der E-Mail beschuldigt, unrechtmäßig ein Erotik-Video gestreamt zu haben. Sie werden aufgefordert, die anliegende zip-Datei zu öffnen, in der sich vermeintlich Beweisdaten, Unterlassungserklärung und Bankdaten der Rechtsanwaltsgesellschaft befänden. „Empfänger dieser Fake-E-Mail sollten keinesfalls den Anhang öffnen“, so Michèle Scherer, Expertin für Digitale Welt bei der VZB. „Die zip-Datei enthält vermutlich Schadsoftware. Wer die Datei öffnet, riskiert, dass sein Computer damit infiziert wird.“
Wer eine solche vermeintliche Zahlungsaufforderung erhält, sollte nicht in Panik verfallen, sondern die Mail einfach löschen. Um Angriffen vorzubeugen, ist es wichtig, Schutzprogramme wie Anti-Viren-Software oder Firewall stets auf dem neuesten Stand zu halten. „Zudem sollten Verbraucher unbedingt eine externe Datensicherung anlegen und regelmäßig aktualisieren“, rät die Verbraucherschützerin.
Bürgerreporter:in:Heinz Stanelle aus Düsseldorf |
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