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Für Reisemobilisten gilt in Schweden und Norwegen das "Jedermannsrecht"

  • Eine Übernachtung unter sternenklarem Himmel ist vor allem im Hochsommer eine reizvolle Sache.
  • Foto: © pixabay.com/TRDmobil
  • hochgeladen von Heinz Stanelle

By (TRD) Pressedienst Blog News Portal 2018
(TRD/MID) Die Hitzewelle rollt über Deutschland. Da ist in vielen Wohnungen angesichts der Sauna-Temperaturen auch nachts kaum eine Abkühlung zu erwarten. An Schlafen ist nicht zu denken. Wie schön wäre es, unter freiem Himmel seine Zelte aufzuschlagen, mag da mancher Hitzegeplagter denken. Doch das kann sehr teuer werden. Egal, ob man zeltet oder im Reisemobil oder Wohnwagen draußen nächtigt.

Wer in der freien Natur sein Lager aufschlagen möchte, dem drohen in Deutschland dafür hohe Strafen von bis zu 10.000 Euro, wie die Online-Plattform Campanda ermittelt hat. Die Richtwerte für die Bußgeldhöhe variieren von Bundesland zu Bundesland und weisen auch innerhalb der Bundesländer teils große Preisspannen auf.

Die Höhe des Bußgeldes setzt sich aus den Faktoren Ort und Dauer zusammen. Dabei wird zwischen Naturschutz-, Landschaftsschutzgebiet und dem Campen außerhalb geschützter Flächen unterschieden. Je länger unerlaubt im Freien gezeltet wird, desto teurer wird es. Bei einem Aufenthalt über zehn Tagen wird täglich eine weitere Strafzahlung fällig.

Für Übernachtungen in Naturschutzgebieten werden in fast allen deutschen Bundesländern höhere Strafgebühren als in Landschaftsschutzgebieten verhängt. So hat Niedersachsen einen der höchsten Bußgeldsätze für unerlaubtes Wildcamping: Bis zu 5.000 Euro können bei schweren Vergehen fällig werden. In den Naturschutz- und Landschaftsschutzgebieten in Mecklenburg-Vorpommern wird es genauso teuer. Auch in Bayern kann dies die Urlaubskasse mit bis zu 2.500 Euro belasten.

Richtig teuer ist es In Schleswig-Holstein, da kann wildes Campen mit einer Geldstrafe von bis zu 10.000 Euro geahndet werden. Dabei ist es egal, ob es sich um eine Naturschutz- oder Landschaftsschutzgebiet handelt. Ebenso teuer kann es in der Bundeshauptstadt Berlin werden. Und im Saarland werden Übernachtungen in freier Natur mit bis 5.000 Euro geahndet.

Es geht aber auch „preiswerter“: Wer in Nordrhein-Westfalen außerhalb geschützter Flächen sein Lager aufschlägt, muss mit einer vergleichsweise geringen Strafe von 150 Euro rechnen. Wird länger als zehn Tage gezeltet, werden pro Tag maximal 80 Euro fällig. In Thüringen werden beim Wildcamping außerhalb geschützter Flächen maximal 200 Euro Strafe berechnet, über den zehnten Tag hinaus kommen dann täglich 50 Euro hinzu.

Außerhalb Deutschlands ist freies Campen ebenfalls größtenteils verboten und wird mit hohen Geldstrafen geahndet. Wer in Griechenland draußen nächtigt, kann mit bis zu 3.000 Euro Strafe rechnen. In Frankreich und Spanien werden dafür bis zu 1.500 Euro fällig. Dänemark, Italien und Österreich landen mit bis zu 500 Euro Bußgeld auf dem dritten Platz. In Zypern droht bei unerlaubtem Feueranzünden im Freien sogar eine Strafgebühr bis zu 600 Euro.

Eine Ausnahme bilden Schweden und Norwegen, in denen das sogenannte „Jedermannsrecht“ gilt. Danach ist es unter der Bedingung, respektvoll mit der Natur umzugehen, erlaubt, im Freien sein Lager aufschlagen. In Estland und Lettland ist Zelten in freier Natur, abgesehen von Naturschutzgebieten, ebenfalls gestattet. Die meisten anderen europäischen Länder jedoch untersagen es.

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