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Zu einem Mann mit Kampfmesser -- Stadt erklärt: Nicht zuständig!

Ein polizeibekannter Mann ging am 19. Juni mit einem großen Kampfmesser im Hosenbund über die Bolkerstraße. Bei der Festnahme hat ein Polizist einen Taser gesetzt.

Torsten Lemmer, Ratsherr und Geschäftsführer der Ratsgruppe Tierschutz / FREIE WÄHLER fragte in der letzten Ratsversammlung

Wie konnte es trotz Videoüberwachungen und Einsatz von OSD-Kräften und Polizisten auf der Straße sowie der neuen, gemeinsamen Wache am Rathausufer 8 dazu kommen, dass ein polizeibekannter Mann in der Waffenverbotszone sichtbar ein großes Kampfmesser im Hosenbund mit sich tragen konnte?

Wie konkret werden die Düsseldorfer Stadtverwaltung, der Oberbürgermeister und die Polizei Düsseldorf/der Polizeipräsident nun handeln, damit künftig möglichst gar keine Waffen mit in die Altsadt genommen werden?

Für die Verwaltung antwortete der Beigeordnete Christian Zaum, dass „die Überwachung der Beachtung der für die Waffenverbotszone in der Altstadt geltenden Regeln ausschließlich der Landespolizei [obliegt]. Insofern wird anheim gestellt, die Anfrage an das Polizeipräsidium Düsseldorf zu richten.“

„Diese Antwort ist sensationell. Da geht am Sonntag Nachmittag ein Mensch durh die Altstadt; mit einem Kampfmesser. Der OSD reagiert gar nicht. Die Polizei reagiert gar nicht. Sonntagsspaziergänger sehen das. Sie rufen die Polizei, die dann reagiert.

Sonntag Nachmittag. Nicht in den Nächten Freitag auf Samstag oder Samstag auf Sonntag. Sonntag Nachmittag. Die Sonne scheint. Familien mit ihren Kindern gehen spazieren. Wollen vielleicht ein Eis essen. Ein polizeibekannter Mann trägt gut sichtbar ein großes Kampfmesser.

Was ist hier los? Was hilft es dem Sonntagsspaziergänger, wenn die Stadt Düsseldorf nicht zuständig ist? Was hilft es dem Sonntagsspaziergänger, wenn die zuständige Landespolizei, trotz Videoüberwachung, nicht von sich aus tätig wird? Wie ist das Geschrei groß, wenn das Messer benutzt worden wäre? Wenn Unschuldige verletzt oder getötet worden wären?

OB Keller, Beigeordneter Zaum, ich frage Sie: Wem hilft es, auf Zuständigkeiten zu verweisen?“

Foto: pixabay

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1 Kommentar

  • Gelöschter Nutzer am 12.07.2022 um 13:58
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