Verwaltung völlig verantwortungs- und emphatielos
zu Tiertodesfällen beim Starkregen-, Hochwasser-und Überflutungsereignis:
Das Starkregen-, Hochwasser-und Überflutungsereignis am 14./15. Juli 2021 in Düsseldorf führte zu einem Todesfall in Vennhausen und erheblichen Sachschäden in der Stadt, insbesondere in den Stadtteilen 7 und 8, aber auch darüber hinaus.
Dazu äußert sich Ratsfrau Claudia Krüger, Ratsgruppe Tierschutz / FREIE WÄHLER: „Da auch Tiere, Haustiere und wildlebende Tiere betroffen waren, habe ich die Verwaltung gefragt,
wie viele Tiere sind im Zusammenhang mit dem Starkregen-, Hochwasser-und Überflutungsereignis am 14./15. Juli 2021 in Düsseldorf tot aufgefunden worden (bitte auflisten nach Tierart und Ort des Auffindens),
wie und wo sind die Tiere aus der Antwort zu Frage 1 pietätvoll beerdigt worden und
auf welche Art und Weise hat die Stadt Düsseldorf einem vom Starkregen-, Hochwasser-und Überflutungsereignis betroffenen Düsseldorfer geholfen, sein in diesem Zusammenhang gestorbenes Haustier auf dem Düsseldorfer Tierfriedhof zu beerdigen, wenn dieser dies aus finanziellen Gründen nicht leisten konnte?“
Für die Stadtverwaltung antwortete die zuständige Beigeordnte Helga Stulgies, dass der Verwaltung zu den Fragen 1 und 3 keine Meldungen bekannt sind und das der Tierfriedhof von einer Friedhofsgärtnerei betrieben wird. „Der Verwaltung liegen keine Informationen darüber vor, ob und in welchem Umfang dort durch das Hochwasser ums Leben gekommene Tiere beerdigt worden sind.“
Dazu äußert sich Torsten Lemmer, Ratsherr und Geschäftsführer der Ratsgruppe Tierschutz / FREIE WÄHLER: „Diese Antworten sprechen für sich!
Tiere sind Mitgeschöpfe.
Tierschutz ist ein grundgesetzliches Staatsziel.
Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere.
Der Stadtverwaltung ist nicht bekannt, wo welche Tiere tot aufgefunden wurden.
Der Stadtverwaltung ist nicht bekannt, wieviele Tiere in Folge der Katastrophe auf dem Tierfriedhof beerdigt wurden.
Der Stadtverwaltung ist nicht bekannt, ob ein Tierliebhaber finanzielle Schwierigkeiten bei der Beerdigung seines tierischen Lebensbegeliters hatte.
Aber einen Tierschutzbeauftragten braucht die Stadtverwaltung nicht, denn es wird immer gesagt, dass das gut in den Händen der städtischen Tierärzte aufgehoben ist.
Wenn das gut ist, was ist dann schlecht?
Mir dreht sich, angesichts dieser Verantwortungslosig- und Emphatielosigkeit der Magen um.“
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