U81 - Flughafen - Kompensationen - ?
Düsseldorf, 10. Februar 2020
Auf Grundstücken des Flughafen Düsseldorfs finden Arbeiten für die Errichtung der U81 statt.
„Dies ist bemerkenswert“, stellt Alexander Führer, Ratsfraktion Tierschutz FREIE WÄHLER und Spitzenkandidat zur Wahl der Bezirksvertretung 5 fest, „weil die Stadt doch immer wieder erklärt hat, bis Ende Februar 2020 „nur“ Leitungen verlegen, Bäume zu fällen und Flächen frei machen zu wollen. Außerdem würde jeder Schritt detailliert in der Kleinen Kommission U81 mit der Politik diskutiert und abgestimmt.
Nun berichten gut informierte Kreise aus dem Flughafen heraus darüber, dass diese Aussagen unzutreffend sind. Auf Grundstücken des Flughafens würden tatsächlich sehr umfangreiche Bauarbeiten im Wert von rund vier Millionen Euro zur U81 durchgeführt, für die es im Vorstand und Aufsichtsrat des Flughafens keine Zustimmung gäbe.
Diese Ausgaben würde der Flughafen zu 100% bezahlen, ohne dass die Mitgesellschafter zugestimmt haben und ohne das es Kompensationen der Stadt gäbe. Herr Geisel hätte dies alles in scharfen Worten und mit massivem Druck gegen Andersdenkende durchgedrückt.
Für mich und meine Fraktion galt und gilt, dass politisch gewählte Vertreter, sei es in der Bezirksvertretung, sei es im Stadtrat oder sei es als Oberbürgermeister, Vertreter des Volkes sind und nicht umgekehrt. Dies bedeutet, dass wenn wie hier beim Thema U81, Brücke oder Tunnel klar ist, dass am Ende eines runden Tisches und nach vielen Gesprächen, auch mit externen Experten der Tunnel die beste Lösung ist, dass Politik dies dann auch umzusetzen hat. Wenn OB Geisel und die Ratsfraktionen von SPD, GRÜNEN und FDP dies seit 2014 anders handhaben – und die aktuellen Arbeiten hier am Flughafen zeigen es deutlich – dürfen sich diese nicht wundern, wenn die Wähler sie hart abstrafen.
Als Kümmerer im Stadtbezirk 5 werde ich mich weiterhin sowohl für die Bürger in Lohausen und Stockum (U81, Messeparkplatz P1) als auch für die Bürger in Angermund (RRX) einsetzen. Die Grundrechte aller Menschen in Deutschland, ihre Würde (Artikel 1 Grundgesetz) sowie ihre Rechte auf körperliche Unversehrtheit (Artikel 2) gilt es, auch in Düsseldorf zu bewahren!“
Die nachfolgenden zwei Fotos stammen vom NRZ-Artikel vom 10.02.2020