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Tierschutzbeschwerden und Kontrollen finden viel zu wenig statt

Düsseldorf, 22. Mai 2020

Zur Ratsversammlung am 26. März 2020 stellte die Ratsfraktion Tierschutz FREIE WÄHLER der Verwaltung Anfang Februar zum Thema Verletzungen bzw. Todesfällen von Tieren aller Art an Stacheldrahtzäunen, Glasfassaden, etc. folgende Fragen:
1.) Welche konkreten Maßnahmen hat die Stadtverwaltung Düsseldorf bereits unternommen, um Tieren aller Art wirksam und nachhaltig zu helfen, sich nicht an Weidegattern, Grenzmauern und Stacheldrahtzäunen sowie an Glasfassaden zu verletzen oder gar sterben zu müssen?
2.) Welche weiteren konkreten Maßnahmen hat die Stadtverwaltung Düsseldorf bereits beschlossen und werden bis wann wie umgesetzt, um das Verletzungs- bzw. Todesrisiko von Tieren aller Art weiter Richtung Null absenken zu können?
3.) Auf welche Arten und Weisen wurden die Maßnahmen aus Antwort zur Frage 1 seit dem 1.1.2015 bis heute kontrolliert, die dann welche exakten Ergebnisse ergaben?

Hintergund der Fragen waren wiederholte Berichte darüber, dass Weidegatter, Grenzmauern und Stacheldrahtzäune Lebensraum blockieren und Tiere töten sowie, dass jährlich in Deutschland bis zu 100 Millionen Vögel so heftig gegen Glasfassaden oder/und Fenster fliegen, dass sie in der Folge sterben.

Und das Bundesamt für Naturschutz berichtete Anfang Februar über den deutlichen Rückgang heimischer Vögel im Zeitraum 1992 bis 2016.

Die Verwaltung hat nun, nachdem die Ratsversammlung am 26. März 2020 coronabedingt ausfiel, geantwortet und mitgeteilt, dass es gemäß § 2 Tierschutzgesetz „ausschließlich in der Verantwortung der Tierhalter bzw. Tierbetreuer liegt, u.a. Weideflächen mit Zäunen zu umgrenzen, die für die jeweilig gehaltende Tierart erforderlich und tierschutzgerecht sind. … Es liegt in der Verantwortung des jeweiligen Eigentümers, dafür zu sorgen, dass sich an den zahllosen vorhandenen Glasfassden keine Tiere verletzen...“

Die Verwaltung führt Tierschutzkontrollen durch, veranlasst bei Verstößen die Abstellung und Beseitigung der Mängel und kontrolliert dies auch nach, weshalb weitere konkrete Maßnahmen weder beschlossen, noch umgesetzt werden müssen.

Wenn Tierschutzbeschwerden, die private Tierhalter betreffen, eingehen, wird dem nachgegangen. Im gewerblichen Bereich führt das Amt für Verbraucherschutz jährlich ca. 120 Kontrollen durch; bei rund 5% werden Verstöße festgestellt, die häufig in der fehlenden Fachkenntnisse der Tierhlater begründet sind.

Claudia Krüger, Vorsitzende der Ratsfraktion Tierschutz FREIE WÄHLER und Oberbürgermeisterkandidatin der Aktion Partei für Tierschutz – TIERSCHUTZ hier! zur Kommunalwahl am 13. September 2020 : „Unsere Fraktion erreichen immer wieder Berichte zu Verletzungen bzw. Todesfällen von Tieren aller Art an Stacheldrahtzäunen, Glasfassaden, usw.. Wenn die Verwaltung hier erklärt, es läge ausschließlich in der Verantwortung der Tierhalter bzw. Tierbetreuer, verantwortungsvoll zu handeln und man würde nur bei Tierschutzbeschwerden tätig, zeigt dies wohl, welchen Stellenwert Tierschutz wirklich hat.

Das darf so nicht bleiben. Auch dem Tierschutzgesetz und dem Kontrollieren bzw. Durchsetzen der Bestimmungen muss deutlich mehr Nachdruck verliehen werden. Dafür werde ich mich weiterhin einsetzen. Liebe Wähler, Tierschützer, Tierliebhaber und Tierrechtler: Wählt mich am 13. September zur Oberbürgermeisterin und TIERSCHUTZ hier! mit deutlicher Unterstützung in den nächsten Stadtrat!“

Foto: pixabay

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