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Stadt kann und will das Wildplakatieren für den Zirkus mit Wildtieren nicht unterbinden

Düsseldorf, 22. September 2019

Zirkus Busch wirbt in Düsseldorf deutlich sichtbar für sein Gastspiel. Neben den 50 Plakaten, die von der Stadt mit einem Aufkleber (Siegel) genehmigt worden sind, gibt es mehrere hundert weitere, die – ohne Siegel – angeblich ausschließlich an privaten Stellen aufgehangen worden sind.

Das nahm die Ratsfraktion Tierschutz FREIE WÄHLER zum Anlass, in der Ratssitzung am letzten Donnerstag die Verwaltung zu fragen, ob die Stadt die 50 genehmigten Standorte für Plakate im öffentlichem Raum nach Genehmigungsende (hier 20. September) überprüft und konkret handelt, wenn nach Ende noch Plakate hängen, aus welchen Gründen die Stadt bei Plakaten, die öffentlich zu sehen sind, z.B. an Laternen oder Altpapiercontainern, nicht tätig wird und welche bestehenden, städtischen oder gesetzlichen Bestimmungen geändert werden müssten, damit ganz grundsätzlich das Plakatieren/Werben für Zirkusse mit Wildtieren im Stadtgebiet Düsseldorfs, sowohl im öffentlichem Stadtbild und Straßenraum, als auch auf Privatgrundstücken mit Sicht in die Öffentlichkeit rechtssicher verboten werden kann.

Der für Ordnung und Recht zuständige Beigeordnete, Herr Christian Zaum, teilte mit, dass die Erlaubnis für die in diesem Fall erlaubten 50 Plakate sich nicht auf exakte Standorte mit Straßen und Hausnummern beziehen, sondern auf bestimmte Bereiche im Stadtgebiet. Deshalb sei auch eine konkrete Kontrolle nach Erlaubnisende nicht möglich. „Sofern nach Ablauf einer Erlaubnis noch Plakate im öffentlichen Straßenraum festgestellt werden, ergeht zunächst eine Aufforderung an den Erlaubnisnehmer, die Plakate innerhalb einer kurzen Frist aus dem Straßenraum zu entfernen. Wird dieser Aufforderung nicht Folge geleistet, erfolgt die Entfernung der Plakate durch die Verwaltung.“

Außerdem erklärte er, dass die Verwaltung in der Regel immer tätig wird, wenn sie die unerlaubte Nutzung des öffentlichen Straßenraumes feststellt bzw. dies ihr mitgeteilt wird. Plakatierungen außerhalb des öffentlichen Straßenraums können nicht verhindert werden. Hier müssten die Flächeneigentümer gegebenenfalls Maßnahmen unter Beachtung des Zivilrechts eigenständig ergreifen.

Zur dritten Frage antwortete Herr Zaum, dass Werbung für Zirkusse mit Wildtieren ordnungsbehördlich unterbunden werden könnte, wenn derartige Veranstaltungen nicht rechtmäßig wären. Mithin müsste zunächst formelles Recht, dass ein entsprechendes Verbot beinhaltet, geschaffen werden.

Claudia Krüger, Vorsitzende der Ratsfraktion Tierschutz FREIE WÄHLER: „Ich fasse zusammen:
Erstens: Da die exakten Standorte der 50 erlaubten Plakate nicht bekannt sind, muss die Stadtverwaltung warten, bis ihr Missstände zufällig auffallen oder mitgeteilt werden.

Zweitens: Plakatierungen im Nichtöffentlichen Straßenraum kann die Stadt nicht verhindern; das müßte der jeweilige Eigentümer tun.

Drittens: Solange Veranstaltungen von Zirkussen mit Wildtieren rechtens sind, kann auch die Plakatierung nicht unterbunden werden. Auf die Frage, welche bestehenden, städtischen oder gesetzlichen Bestimmungen geändert werden müssten, gab er keine Antwort.

Mein Fazit: Am Plakatieren, auch am Wildplakatieren wird die Stadt solange nichts ändern, solange das bundesweit geltende Tierschutzgesetz nicht geändert worden ist. Da CDU, SPD, GRÜNE und FDP dies in ihren Regierungsverantwortungen der letzten Jahrzehnte diesbezüglich nicht getan haben und wohl auch in Zukunft nichts unternehmen, um dies zu ändern, bleibt den Wählern nichts anderes übrig, als bei den nächsten Wahlen die Aktion Partei für Tierschutz – DAS ORIGINAL – TIERSCHUTZ hier! bzw. die FREIEN WÄHLER zu wählen, denn im Düsseldorfer Stadtrat zeigt sich, dass die Zusammenarbeit seit Jahren hervorragend funktioniert, für die Menschen in Düsseldorf, für die Tiere, für die Umwelt, für den Artenschutz, für den Klimaschutz.“

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