Schadstoffe im Rhein – Lebensfremde Antworten der Verwaltung
Düsseldorf, 7. Dezember 2018
Die Ratsfraktion Tierschutz FREIE WÄHLER hatte am 31. Oktober 2018 bei der Verwaltung zum Thema „Schadstoffe im Rhein“ nachgefragt; jetzt kamen die Antworten.
Ratsfrau El Fassi, Vorsitzende der Fraktion Tierschutz FREIE WÄHLER merkt dazu an:
„Wir empfinden es als lebensfremd, dass die Verwaltung antwortet, dass Bürger, die eine mögliche Gefahr gar nicht kennen, von sich aus unaufgefordert und regelmäßig auf den Internetseiten des LANUV NRW recherchieren können, um sich so über eine mögliche Gefährdung zu informieren, obwohl sie über diese mögliche Gefährdung gar nicht informiert worden sind.
Wenn der Grenzwert in den Niederlanden unter dem in Deutschland liegt, dann darf die Antwort der Verwaltung nicht lauten, „wir wissen nicht, warum er dort geringer ist.“ Die niederländische Verwaltung ist sicherlich aus guten Gründen zur Festsetzung eines geringeren Grenzwertes gekommen. Sich seitens Deutschlands dort nach den Gründen zu erkundigen und dann abzuwägen, ob auch hier der Grenzwert nach unten angepasst werden sollte, ist etwas, was ich und meine Fraktion von verantwortungsbewusster Verwaltung erwarten.
Auch die Antwort, dass die Wasserversorger am Rhein gegebenenfalls zusätzliche Vorsorgemaßnahmen veranlassen, überzeugt und beruhigt uns nicht.
Genauso ist es gut zu erfahren, dass die Trinkwasserqualität gewährleistet ist. Es wäre aber sehr gut gewesen, wenn das LANUV und die Wasserschutzpolizei KK Umwelt proaktiv die Bürger informiert hätte.
Zusammenfassend stelle ich fest: Das Problem wurde erkannt. Die Bürger wurden zu spät informiert. Die Ursachen werden noch immer ermittelt. Die Verursacher wurden noch immer nicht zur Rechenschaft gezogen. Mit Lebensmitteln spielt man nicht. Mit Trinkwasser schon überhaupt gar nicht!“
Unsere Fragen und die Antworten :
Frage: Wie kann es sein, dass seit Wochen Schadstoffe in den Rhein eingeleitet werden und die Bevölkerung erst einen Monat später informiert wird?
Antwort: Die Weitergabe von Informationen ist im Rahmen des Warn- und Alarmdienstes Rhein geregelt. Das zuständigen LANUV NRW und die Bezirksregierung Düsseldorf müssen aufgrund der konkreten Sachlage entscheiden, ob eine Information der Bevölkerung erforderlich ist.
Auch ohne eine aktive Information können interessierte Bürgerinnen und Bürger auf der Internetseite des LANUV NRW sämtliche Berichte zu Umweltereignissen, auch zu Dioxan abrufen.
Fragen: Wieso sind die Grenzwerte in Deutschland höher als in den Niederlanden? Sind die Menschen in Deutschland resistenter als die Niederländer? Oder handeln die Behörden in den Niederlanden verantwortungsbewusster gegenüber Mensch und Tier?
Antworten: Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) schlägt einen Richtwert von 50 µg/l vor, das Umweltbundesamt hat einen deutlich geringeren Wert von 5 µg/l als Grenzwert für Trinkwasser festgelegt.
Die Entscheidung über die Grenzwerte treffen die zuständigen obersten Fachbehörden des Bundes, die aufgrund der Sachlage zu jeweils eigenen unabhängigen Einschätzungen kommen. Die Festlegung erfolgt dabei nach sorgfältiger Prüfung aller zur Verfügung stehenden Informationen über den jeweiligen Stoff auf der Basis von Empfehlungen verschiedenster Fachgremien. Die Grenzwerte werden regelmäßig überprüft und bei neuer Erkenntnislage angepasst.
Der Grenzwert in den Niederlanden beträgt 3 µg/l. Auf welcher Grundlage die Grenzwerte in den Niederlanden festgesetzt werden, ist nicht bekannt.
Frage: Welche Auswirkungen haben diese Einleitung auf das Lebensmittel Wasser und die Gesundheit der Bevölkerung, insbesondere Schwangere, Babys und Kleinkinder aber auch Ältere und gesundheitlich vorbelastete Menschen?
Antwort: Die Frage der gesundheitlichen Relevanz wird im Rahmen der Entscheidungen über Grenzwerte immer mit besonderer Sorgfalt geprüft.
Die Wasserversorger am Rhein werden automatisch im Rahmen des Warn- und Alarmdienstes Rhein informiert. In der Folge werden gegebenenfalls zusätzliche Maßnahmen zur Überwachung des relevanten, das Schadensereignis begründenden Stoffes oder aber betriebliche, technische Vorsorgemaßnahmen veranlasst.
Frage: Wieso kann festgestellt werden, wo eingeleitet wird, aber man kann die Verursacher nicht ermitteln?
Antwort: Derzeit führt das LANUV Messungen an verschiedenen Stellen im Gewässer durch. Anhand der gemessenen Konzentrationen lassen sich mögliche Bereiche, die ursächlich sein können, eingrenzen. So stellte das LANUV unter anderem einen bedeutenden 1,4-Dioxan-Eintrag durch die Lippe fest. Hierzu ermitteln derzeit das LANUV und die Wasserschutzpolizei KK Umwelt.
Frage: Wieso handeln bei den Verursachern die Verantwortlichen wochenlang unverantwortlich und schädigen somit vorsätzlich Mensch, Umwelt und Tier?
Antwort: Zu den verantwortlichen Einleitern von 1,4-Dioxan kann die Verwaltung keine Angaben machen.
Da das LANUV und die Wasserschutzpolizei KK Umwelt derzeit nach dem Kenntnisstand des Umweltamtes Ermittlungen durchführen, diese aber leider noch nicht zur Feststellung der Verursacher geführt haben, die Wasserwerke informiert sind und die Trinkwasserqualität gewährleistet ist, kann nicht von einem unverantwortlichen, schädigendem und vorsätzlichen Handeln der verantwortlichen Behörden die Rede sein.
Frage: Was unternehmen Landes- und Stadtregierung bzw. Verwaltung konkret, um weitere Gefährdungen unverzüglich zu unterbinden?
Antwort: Derzeit werden durch das LANUV und das KK Umwelt die Ursachen ermittelt. Sobald der Verursacher feststeht, können gezielte Maßnahmen ergriffen werden.
Bürgerreporter:in:Alexander Führer aus Düsseldorf |
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