RRX: Langenfeld klagt für die Bürger – Was macht Düsseldorf?
Düsseldorf, 20. Mai 2019
Die Stadt Langenfeld, Bürgermeister Frank Schneider, hat gegen den Planfeststellungsbeschluss für den RRX-Abschnitt 1.3, Leverkusen-Rheindorf bis Langenfeld-Berghausen, Klage beim Bundesverwaltungsgericht eingereicht, weil man erfahren möchte, ob die Forderungen der Bürger und der Stadt ausreichend berücksichtigt wurden.
Das gesamte Vorhaben des RRX, Rhein-Ruhr-Express, ist in 15 Planfeststellungsabschnitte unterteilt; fünf betreffen Düsseldorfer Stadtgebiet. Im Abschnitt 1.3 hat die Deutsche Bahn am 28.04.2011 die Planfeststellungsunterlagen beim Eisenbahnbundesamt (EBA) eingereicht. Nach Offenlage, Einwendungen und zwei Deckblattverfahren hat das EBA am 27.03.2019 den Planfeststellungsbeschluss erlassen.
Der RRX soll und wird in Nordrhein-Westfalen und darüber hinaus viele Menschen auf die Schiene bringen. Von den Gesamtausgaben in Höhe von rund 3 Milliarden Euro für neue Schienenfahrzeuge, Gleise, Weichen, Lärmschutz und vieles weitere mehr wird 1 Milliarde Euro im Stadtgebiet von Düsseldorf investiert. Die ersten neuen Züge fahren schon; allerdings auf vorhandenen Gleisen.
In diesem Zusammenhang fragt Dr. Ulrich Wlecke, Ratsfraktion Tierschutz FREIE WÄHLER, aus aktuellem Anlass in der nächsten Ratversammlung die Verwaltung, welche Erkenntnisse die Stadtverwaltung für die fünf Planfeststellungsabschnitte auf Düsseldorfer Stadtgebiet aus der Tatsache zieht, dass die Stadt Langenfeld nach acht Jahren Verfahrensdauer in ihrem Planfeststellungsabschnitt nun Klage den Planfeststellungsbeschluss eingereicht hat, wie der Oberbürgermeister, die Stadtspitze und die Fachverwaltung die Interessen und Forderungen der Düsseldorfer Bürger und der Stadt in Gesprächen mit der Deutschen Bahn noch stärker vertreten wird und, wenn keinerlei Erkenntnisse bzw. Umsetzungsmöglichkeiten gezogen werden würden und sich auch keine stärkere Positionierung ergeben würde, wie konkret, detailliert und nachvollziehbar dies begründet würde.
„Um Mißverständnissen vorzubeugen: Wir sind für den RRX. Wir sind dafür, dass mehr Menschen die Rheinbahn, die Deutsche Bahn, den öffentlichen Personennah- und -fernverkehr nutzen und das dieser besser, sauberer, pünktlicher und zuverlässiger fährt. Das dafür auch die Infrastruktur ausgebaut werden muss, ist ebenso logisch.
Aber: Auch die Grundrechte derer, die an den Trassen wohnen, Artikel 1 Grundgesetz „Die Würde des Menschen ist unantastbar“ und Artikel 2 „Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit“ müssen gelten. Deshalb hoffen wir sehr, dass sich Oberbürgermeister Geisel und die Verantwortlichen der Stadt ebenso deutlich für die Düsseldorf Bürger, ihre Grundrechte und ihre Interessen einsetzen.“