alkoholiserter Fahrer der Linie 730
Rheinbahn-interne Dienstvorschriften zu Alkohol und Drogen werden überarbeitet
„Am 4. Januar versursachte ein Fahrer der Linie 730 einen Verkehrsunfall. Unsere diesbezügliche Fragen beantwortete der Beigeordnete Jochen Kral in der letzten Sitzung des Ordnungs- und Verkehrsausschusses wie folgt,“ erklärt Torsten Lemmer, Ratsherr und Geschäftsführer der Ratsgruppe Tierschutz / FREIE WÄHLER:
„Die Rheinbahn hat aus eigener Unfallaufnahme des Verkehrsdienstes Erkenntnisse zum Unfallhergang und zu den im Verlauf des Unfalls verursachten Schäden. Zusätzlich liegen die Personalien und die Dauer des Beschäftigungsverhältnisses des beim Tochterunternehmen der Rheinbahn beschäftigten Busfahrers und Unfallverursachers vor. Bis zum 23.01.23 ist ferner bekannt, dass die Polizei ein Ermittlungsverfahren gegen ihn eingeleitet hat. Von Seiten des Tochterunternehmens ist eine Kündigung gegen den Unfallverursacher ausgesprochen worden.
Es waren mit Blick auf das Unfallereignis keine anlassbezogenen Schlussfolgerungen zu ziehen, da sich die Rheinbahn-internen Dienstvorschriften schon vor dem Unfall in einer umfassenden Überarbeitung befanden. Die insbesondere auf die zukünftig zu erwartende Änderung der Gesetzgebung in Bezug auf Drogenkonsum ausgerichtete Fortschreibung der Dienstanweisungen steht kurz vor dem Abschluss. Der Unfall hat insofern keine neuen Gesichtspunkte liefern können.
Es ist nicht vorgesehen, Geräte zur Atemalkoholbestimmung in den Fahrzeugen einzubauen. Recherchen im Zusammenhang mit der Weiterentwicklung der Dienstanweisungen der Rheinbahn haben folgende Erkenntnisse gebracht: Die in der Anfrage benannten, sogenannten AlkoLock-Geräte werden im europäischen Ausland gelegentlich als Ersatzmaßnahme zum Entzug der Fahrerlaubnis nach Alkoholfahrten angeordnet oder akzeptiert. In einigen wenigen Nachbarländern existieren Vorschriften, die den Einbau und Betrieb solcher Geräte in Schulbussen vorschreiben oder empfehlen. Eine planmäßige Anwendung im ÖPNV ist nicht bekannt. In Deutschland gibt es offenkundig noch juristische Bedenken gegen die Anwendung solcher Geräte. Stellungnahmen des Deutschen Verkehrsgerichtstages sehen eine mögliche zukünftige Anwendung „als Ergänzung zu dem bestehenden Maßnahmensystem für alkoholauffällige Kraftfahrer, um Fahrten unter Alkoholeinfluss zu verhindern.“ Aufgrund der juristischen Unwägbarkeiten und unklarer Auswirkungen auf die Zuverlässigkeit der Fahrzeuge wird dieses Thema derzeit nicht verfolgt.“
Torsten Lemmer: „Wir danken der aufmerksamen Fahrgästin, die damals aufgrund der Verhaltensauffälligkeiten des Fahrers die Polizei informierte. Wir danken allen, die in der Folge alles zur Aufarbeitung beigetragen haben. Wenn AlkoLock-Geräte nicht eingesetzt werden, hoffen wir, dass die sich in Überarbeitung befindlichen Rheinbahn-internen Dienstvorschriften zu Alkohol und Drogen von den Fahrern der Rheinbahn, aber auch von Tochterunternehmen immer beherzigt werden.“
Fotos: (c) Polizei NRW Düsseldorf