Reichsbürger in Stadtverwaltung? Verwaltung vertraut
Im Dezember kam es zu einer bundesweiten Razzia gegen Reichsbürger. In NRW sollen rund 3.400 Personen mit diesem Gedankengut leben; im Kölner Raum 600.
„In der letzten Stadtratssitzung wurden folgende Fragen gestellt:
1.) Wie beurteilt die Verwaltung die Situation in Düsseldorf zum Thema "Reichsbürger", auch unter Berücksichtigung der Erkenntnisse der letzten Woche und der vor kurzem durchgeführten Razzia?
2.) Wie konkret stellt die Verwaltung sicher, dass bei Neueinstellungen keine Menschen ausgewählt werden, die sich den "Reichsbürgern" zugehörig fühlen?
3.) Wie konkret stellt die Verwaltung sicher, dass bei den schon in der Stadtverwaltung Düsseldorf Beschäftigten sich keine Mitarbeitenden befinden, die sich den "Reichsbürgern" zugehörig fühlen?,“ erklärt Torsten Lemmer, Ratsherr und Geschäftsführer der Ratsgruppe Tierschutz / FREIE WÄHLER.
Dr. Michael Rauterkus teilte mit:
„Die Beobachtung der Szene obliegt den Verfassungsschutzbehörden. Der Verwaltung liegen keine entsprechenden Erkenntnisse vor.
Jede in einem Personalauswahlverfahren ausgewählte Person erhält umgehend ein Einstellungsangebot, welches unter verschiedenen Einstellungsvorbehalten steht. Ein Vorbehalt lautet "Erklärung zur Verfassungstreue". Die einzustellende Person wird gebeten, mittels Vordruck unter anderem zu erklären, dass sie zum einen ausdrücklich versichert, in keiner Weise Bestrebungen zu unterstützen, deren Ziele gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung oder gegen eines ihrer grundlegenden Prinzipien gerichtet sind. Zum anderen muss sie erklären, sich bewusst zu sein, dass bei Verschweigen einer solchen Unterstützung dies als arglistige Täuschung angesehen wird und zur Zurücknahme der Ernennung bzw. zur Anfechtung des Arbeitsvertrages führt.
Sollte bei städtischen Mitarbeitenden bekannt werden, dass sie sich zu auffälligen Weltbildern bekennen oder sich diese Haltung sogar auf die dienstliche Tätigkeit auswirkt, wird im Einzelfall geprüft, welche arbeits- oder beamtenrechtlichen Maßnahmen zu treffen sind. Insbesondere in den Fällen, in denen nicht mehr gewährleistet werden kann, dass die freiheitlich-demokratische Grundordnung vorbehaltlos und loyal gegenüber dem Staat und der Allgemeinheit geschützt wird, kann dies auch die Entlassung zur Folge haben.“
Dazu Torsten Lemmer: „Die Düsseldorfer Stadtverwaltung hat keine Erkenntnisse und erkundigt sich offenkundig auch nicht bei den Verfassungsschutzbehörden. Statt dessen muss ein Bewerber eine Erklärung zur Verfassungstreue unterschreiben. Sollten sich dann später, in der täglichen Arbeit, Auffälligkeiten zeigen, würde diese Person wieder aus der Stadtverwaltung entfernt.
Ist das der richtige Weg? Ist es sinnvoll, erst jemanden auszubilden oder zu qualifizieren, ihr oder ihm den Zugang zu städtischen Interna, Vordrucken und Dienstsiegeln zu ermöglichen und dann, wenn das Kind im Brunnen liegt, möglicherweise Schaden angerichtet wurde, löschen zu wollen?
Die Ratsgruppe Tierschutz / FREIE WÄHLER meint Nein! Wenn hier die Verwaltung nicht von sich aus tätig wird, dann sollte sich der Personalausschuss, der 2020 im Haupt- und Finanzausschuss aufgegangen ist, diesen Herausforderungen annehmen. Es muss sichergestellt bleiben, dass alle Beschäftigten der Stadtverwaltung fest auf dem Boden des Grundgesetzes, der freiheitlich demokratische Grundordnung stehen und loyal gegenüber dem Staat und der Allgemeinheit dienen.“
Foto: (c) verfassungsschutz.de_DE_themen_reichsbuerger-und-selbstverwalter_reichsbuerger-und-selbstverwalter
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am 06.02.2023
um 09:02
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