Prostitution in Niedersachsen wieder mit Nasen/Mundschutz erlaubt
(TRD) Prostituierte dürfen in Niedersachsen wieder ihrem Gewerbe nachgehen. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Lüneburg hat vor kurzem die Regelungen der niedersächsischen Corona-Verordnung zur Prostitution außer Vollzug gesetzt. Das Gericht entschied, dass auch für Bordelle und die Straßenprostitution die Regelungen für körpernahe Dienstleistungen anzuwenden seien, wie sie etwa auch für Kosmetikstudios und Frisöre gelten. Beim Friseurbesuch wird das Haarewaschen zur Pflicht
Die bisher angeordnete Schließung der Prostitutionsstätten sei nicht verhältnismäßig, so das Gericht. Damit werde das Grundrecht der Betroffenen auf Berufsfreiheit eingeschränkt. Die Landesregierung in Hannover ließ verlautbaren, dass sie die Entscheidung des OVG zur Kenntnis nehmen werde. Regierungssprecher Oliver Grimm verweist darauf, dass die Auflagen des Paragraphen 8 der aktuellen Corona-Verordnung ausdrücklich auch für Dienstleistende im Prostitutions-Gewerbe gelten. Dazu zähle insbesondere die Pflicht zur Dokumentation der persönlichen Daten der Kunden sowie die Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung. Intensives Bettgeflüster hautnah, sicher und perlgenoppt
Bürgerreporter:in:Heinz Stanelle aus Düsseldorf |
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