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illegale Rotbuchefällung Leostraße 98
Ordnungswidrigkeitsverfahren mit einer Geldbuße bis zu 50.000 Euro eingeleitet

„Im Februar 2023 wurde eine Rotbuche auf der Leostraße 98, 40547 Düsseldorf unerlaubter Weise gefällt. Die zuständigen Beigeordneten Cornelia Zuschke und Jochen Kral antworteten in der letzten Ratsversammlung,“ erklärt Torsten Lemmer, Ratsherr und Geschäftsführer der Ratsgruppe Tierschutz / FREIE WÄHLER:

Die vorgenommene Fällung des satzungsgeschützten Baumes ist gemäß § 2 der Satzung zum Schutz des Baumbestandes in der Landeshauptstadt Düsseldorf eine verbotene Maßnahme, daher wird seitens der Verwaltung ein Ordnungswidrigkeitsverfahren (§ 6 Baumschutzsatzung) eingeleitet. Aktuell wird geprüft, welche konkreten Konsequenzen gezogen werden.
Die Baugenehmigung für den Neubau tangiert den Baumstandort nicht. Allerdings wird die Auflage zu modifizieren sein hinsichtlich jetzt erforderlicher Ersatzpflanzungen.

Ziel der Satzung zum Schutz des Baumbestandes in der Landeshauptstadt Düsseldorf ist es, im Vorfeld von Baumaßnahmen gezielt den Baumschutz sicherzustellen. Die Satzung regelt den Schutz des Baumbestandes innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile und des Geltungsbereichs der Bebauungspläne.
Missachtungen des Schutzzweckes der Baumschutzsatzung werden durch die Einleitung von Ordnungswidrigkeitsverfahren geahndet.

Wer vorsätzlich oder fahrlässig geschützte Bäume entfernt, handelt ordnungswidrig. Gemäß § 6 der Baumschutzsatzung kann eine Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße bis zu 50.000,00 Euro geahndet werden. Darüber hinaus kann eine Anordnung einer Ersatzpflanzung für den gefällten Baum erfolgen.

Torsten Lemmer: „Wir danken der Verwaltung, dass sie im Rahmen der Möglichkeiten tätig wird. Der Ratsgruppe Tierschutz / FREIE WÄHLER gehen die der Verwaltung zur Verfügung stehenden Möglichkeiten jedoch nicht weit genug.

Wenn, wie hier, der Baum mit Ankündigung vorsätzlich gefällt wird, muss die Verhängung einer Geldbuße in einer Höhe möglich sein, die den Verursacher bzw. den Inhaber der Baugenehmigung so erheblich trifft, dass klar ist, dass das Bauvorhaben inkl. dieser Geldbuße unwirtschaftlich wird. Nur dann, wenn die Strafe das eigentliche Vorhaben unmöglich macht, wird nicht gefällt. Wir hoffen, dass nun auch die örtlich zuständige Bezirksvertretung 4 entsprechend tätig wird.“

Fotos: 230223 (c) fb_d-linksrheinisch_Leostraße 98_ 40547 Düsseldorf

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