Obwohl OB Keller Düsseldorfer Appell unterschreibt, darf Otto-Normal-Demo-Teilnehmer nicht folgenlos vertrauen
Am 29. Januar kam es bei Gegen-Demonstrationen gegen Corona-Demonstranten zu Anzeigen.
Die Ratsgruppe Tierschutz / FREIE WÄHLER fragte aus aktuellem Anlass die Verwaltung,
Wie hat die Stadt Düsseldorf im Vorfeld der Gegenproteste die Anwohner, den Düsseldorfer Appell und/oder andere informiert bzw. unterstützt, damit diese nicht in die Situationen kommen, die dann zu Anzeigen der Polizei führten und
Wie wird die Stadt Düsseldorf nun, nach den Erfahrungen vom 29.01.2022 die Anwohner. den „Düsseldorfer Appell” und/oder andere informieren bzw. unterstützten, damit Teilnehmer der Gegenproteste sich nicht wieder in Situationen begeben, die dann zu Anzeigen der Polizei führen könnten?
Der für Ordung und Recht zuständige Beigeordnete, Christian Zaum, antwortete, „da im Vorfeld von Demonstrationen/Versammlungen oder (Gegen-)Protesten naturgemäß nicht klar ist, wer sich in welcher Form geplant oder spontan beteiligen wird, können entsprechende Hinweise nur schwerlich bis gar nicht gegeben werden. Informationen zum Versammlungsrecht können jedoch bei der jeweils zuständigen Versammlungsbehörde, hier das Polizeipräsidium Düsseldorf, erfragt werden. Darüber hinaus sieht sich die Landeshauptstadt Düsseldorf im Zusammenhang mit Kundgebungen/Demonstrationen/Versammlungen unabhängig von den Inhalten zu Neutralität und Zurückhaltung verpflichtet. Insofern hat sie sich weder im Vorfeld der genannten Kundgebungen/Demonstrationen/Versammlungen an der Organisation beteiligt noch beabsichtigt sie, dies in Zukunft zu tun.“
Aufgrund dieser Antwort fragten wir nach:
Da es auch in den Wochen vor dem 29.01.2022 zu Gegen-Protesten kam und diese auch für den 29.01. angekündigt waren, wurden in der Vorbereitung von Stadt und Polizei auch die Fragen, Verhaltensweisen und Konsequenzen diskutiert, die dann seitens der Polizei zu Anzeigen bei Gegen-Protestler führten?
Und: OB Keller hat am 28.01.2022 den Düsseldorfer Appell unterschrieben. Dies wurde auch medial bekannt gemacht. Konnte dann „Otto-Normal-Teilnehmer“ an den Gegen-Protesten nicht darauf vertrauen, dass er dies auch ohne Anzeige tun darf und ist dann die Stadt nicht doch auch in Verantwortung, mitzuhelfen, dass es in der Folge nicht zu Anzeigen durch die Polizei kommt?
Zu diesen Nachfragen teilte die Verwaltung mit, dass Zusatzfragen zu Antworten auf aktuelle Anfragen gemäß der Geschäftsordnung des Rates unzulässig sind.
Dazu äußert sich Torsten Lemmer, Ratsherr und Geschäftsführer der Ratsgruppe Tierschutz / FREIE WÄHLER: „Tja, damit bleibt die Stadtspitze auch hier Antworten schuldig. OB Keller unterschreibt zwar medienwirksam, aber trotzdem darf „Otto-Normal-Teilnehmer“ an den Gegen-Protesten nicht darauf vertrauen, dass dies okay ist. Ob so das Vertrauen in Politik, Polizei und Gerechtigkeit gefördert wird – oder nicht – mag jede und jeder für sich selbst entscheiden.“
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