OB und Beigeordnete fliegen häufig
Düsseldorf, 11. Februar 2020
In der Ratsversammlung am 6. Februar fragte die Ratsfraktion Tierschutz FREIE WÄHLER, wieviele Flüge in den letzten Jahren der Oberbürgermeister, die Bürgermeister, die Beigeordneten, städtische Bedienstete und Personen der im Stadtrat vertretenen Parteien durchführten.
Die Verwaltung teilte mit, dass meistens von Düsseldorf aus geflogen wurde, überwiegend innerhalb Europas, aber auch nach Nord- und Südamerika sowie Asien.
Der Ober- bzw. die -Bürgermeister und die Beigeordneten fliegen im Durchschnitt jährlich 17 mal, städtische Bedienste rund 246 mal und Vertreter der Parteien 16 mal.
Alle Flüge wurden über atmosfair ausgeglichen; 10 Euro pro Inlandsflug bzw. durchschnittlich 31 Euro pro Auslandsflug.
Auf die Frage, welche bereits für 2020 geplanten Reisen werden im Gegensatz der Praxis in der Vergangenheit nicht mehr mit dem Flugzeug, sondern mit anderen Verkehrsmitteln durchgeführt, antwortete die Verwaltung: „Die Dienstreisen werden nach dem Landesreisekostengesetz NRW und der dazugehörigen Verwaltungsvorschriften geplant und bearbeitet. Danach erfolgt die Auswahl des Beförderungsmittels nach wirtschaftlichen Aspekten. Dies kann im Einzelfall auch im Inlandsbereich weiterhin das Flugzeug sein.“
Claudia Krüger, Vorsitzende der Ratsfraktion Tierschutz FREIE WÄHLER: „Am 4. Juli 2019 hat der Stadtrat mehrheitlich den Klimanotstand für Düsseldorf ausgerufen. Das sich die Stadtverwaltung noch immer auf den Standpunkt stellt, die Auswahl des Beförderungsmittels erfolgt nach wirtschaftlichen Aspekten und kann im Inlandsberich auch das Flugzeug sein, ist unerträglich.
Meine Fraktion denkt und handelt da anders. Auf Antrag von Kollege Führer wird der Personal- und Organisationsausschuss dieses Jahr, entgegen der langjährigen Praxis nicht mit dem Flugzeug, sondern mit der Bahn nach Berlin reisen. Das sollte bei Dienstreisen, z.B. innerhalb von 600 Kilometern Entfernung, auch für den Oberbürgermeister, die Bürgermeister, die Beigeordneten, städtische Bedienste und Personen der im Stadtrat vertretenen Parteien möglich sein.“
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