Muss Baulärm von den Bürgern in Düsseldorf hingenommen werden?
Düsseldorf, 21. Mai 2019
Düsseldorf ist eine wachsende Stadt. Wachstum bringt auch Baulärm mit sich.
Baustellen sind so zu betreiben, dass schädliche Umwelteinwirkungen verhindert werden, die nach dem Stand der Technik verhinderbar sind und nach dem Stand der Technik unvermeidbare schädliche Umwelteinwirkungen sind auf ein Mindestmaß zu beschränken.
„Schädliche Umwelteinwirkungen“ im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes sind Immissionen, die nach Art, Ausmaß oder Dauer geeignet sind, Gefahren, erhebliche Nachteile oder erhebliche Belästigungen für die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft herbeizuführen.
Immissionen im Sinne dieses Gesetzes sind auf Menschen, Tiere und Pflanzen, den Boden, das Wasser, die Atmosphäre sowie Kultur- und sonstige Sachgüter einwirkende Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen, Licht, Wärme, Strahlen und ähnliche Umwelteinwirkungen.
Die Erheblichkeit der Immission wird grundsätzlich vermutet, wenn die Richtwerte aus der AVV Baulärm – Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Schutz gegen Baulärm (Geräuschimmissionen – AVV Baulärm) überschritten werden. Die Richtwerte sind nach Baugebieten sortiert, ähnlich der TA Lärm. In allgemeinen Wohngebieten ist der Richtwert z.B. tagsüber 55 Dezibel (A). Die AVV Baulärm enthält auch Vorgaben zum Messverfahren und zeigt Lärmreduzierungsmaßnahmen auf (wie Schallschutzeinhausungen).
Das Lärm krank macht, ist hinlänglich bekannt. Das viele Düsseldorfer, vom Kleinkind bis zum Senior, unter Lärm, auch unter Baustellenlärm massiv leiden, auch. Unter Umständen reicht ein Starklärmereignis aus, um sein Gehör nachhaltig zu schädigen oder im schlimmsten Fall sogar ganz zu verlieren. Eltern und Großeltern berichten, dass ihre Kinder bzw. Enkelkinder im Mittagsschlaf von Baulärm geweckt werden. Erwachsene und Senioren erleben, dass auch sie tagsüber beim Kurztagschlaf aufgeschreckt werden.
In diesem Zusammenhang fragt Dr. Ulrich Wlecke, Ratsfraktion Tierschutz FREIE WÄHLER, in der nächsten Ratversammlung die Verwaltung, was diese konkret bei Beantragung, Genehmigung und Durchführung von Baustellen aller Art unternimmt, um zu gewährleisten, dass Baustellen so betrieben werden, dass schädliche Umwelteinwirkungen verhindert werden, die nach dem Stand der Technik verhinderbar sind und nach dem Stand der Technik auf ein Mindestmaß zu beschränken sind, was unternommen wird, wenn sich Bürger über die von einer Baustelle ausgehenden schädlichen Umwelteinwirkungen beschweren und ob es in der Verwaltung der Landeshauptstadt Düsseldorf Überlegungen gibt, Baustellen und den damit verbundenen Baulärm zum Schutz der Anwohner zeitlich zu begrenzen.
„Muss der Baulärm von den Bürgern in Düsseldorf hingenommen werden? Wer ist für wen da? Die Bewohner für die Baustellen und das Wachstum? Oder ist die Stadt für die hier Lebenden da? Wie weit will bzw. soll Düsseldorf wachsen? Wieviel Wachstum und somit Baustellen will man? Diese und viele weitere Fragen müssen gestellt, diskutiert und beantwortet werden“, meint Ratsherr Dr. Wlecke, auch Spitzenkandidat der GRAUEN PANTHER zur Europawahl 2019.
Bürgerreporter:in:Alexander Führer aus Düsseldorf |
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